Die meisten Länder, so auch die Bundesrepublik Deutschland, gewähren insb. für mittelständische Unternehmen in bestimmten Fällen Unterstützung bei der Auslandsmarktbearbeitung. In Deutschland erstrecken sich diese Hilfen auf: - Information und Beratung durch die Bundesstelle für Außenhandelsinformationen sowie durch Kammern und Fachverbände (Auslandsmarktforschung), - die staatliche Exportkreditversicherung, - die Gewährung von Exportkrediten durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau sowie die AKA-Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbh, - Darlehen zur Finanzierung von Direktinvestitionen in Entwicklungsländern, - Exportgarantien und Bürgschaften für Exportkredite durch die Bundesländer. Aufgrund der unterschiedlichen Intensität der Exportförderung in einzelnen Staaten wird häufig der Vorwurf der internationalen Wettbewerbsverzerrung erhoben.
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