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Exportförderung, staatliche

Die meisten Länder, so auch die Bundesre­publik Deutschland, gewähren insb. für mit­telständische Unternehmen in bestimmten Fällen Unterstützung bei der Auslands­marktbearbeitung. In Deutschland erstrecken sich diese Hilfen auf: - Information und Beratung durch die Bundesstelle für Außenhandelsinfor­mationen sowie durch Kammern und Fachverbände (Auslandsmarktfor­schung), - die staatliche Exportkreditversiche­rung, - die Gewährung von Exportkrediten durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau sowie die AKA-Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbh, - Darlehen zur Finanzierung von Direktin­vestitionen in Entwicklungsländern, - Exportgarantien und Bürgschaften für Ex­portkredite durch die Bundesländer. Aufgrund der unterschiedlichen Intensität der Exportförderung in einzelnen Staaten wird häufig der Vorwurf der internationalen Wettbewerbsverzerrung erhoben.

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