Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Exportförderung

Exportförderung ist die staatliche Begünstigung von Absatzmöglichkeiten im Ausland, da Exportgeschäfte speziellen wirtschaftlichen und politischen Risiken unterliegen. Koch (1998a, S. 155) differenziert in kompensatorische, protektionistische und zahlungspolitische Exportförderung. Während bei der kompensatorischen Exportförderung nur die nicht selbst verschuldeten Nachteile, die inländische Anbieter behindern (z.B. durch inländische Importabgaben für Vorprodukte bzw. durch Exportförderungsmaßnahmen anderer Länder), ausgeglichen werden, sollen bei der protektio-nistischen Exportförderung die Absatzchancen der heimischen Industrie insbesondere der klein- und mittelständischen Unternehmen auf dem Weltmarkt vergrößert werden. Die zahlungsbilanzpolitische Förderung wird eingesetzt, um Leistungsbilanzdefizite zu verringern und einen Devisenmangel zu beseitigen.

Im Rahmen der Exportförderung kommen verschiedene Instrumente zur Anwendung. In Deutschland engagieren sich neben staatlichen vor allem auch private Institutionen in der Exportförderung. Bei den staatlichen Institutionen handelt es sich vor allem um den Auswärtigen Dienst mit seinen Auslandsvertretungen, Botschaften und Konsulaten, die Bundesstelle für Außenhandelsinformation (BfAI) (Außenhandel (s), Institutionen des) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die wichtigsten nicht-staatlichen Institutionen sind die regionalen Industrie- und Handelskammern (IHK) mit ihrer Dachorganisation, dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der auch die Auslandshandelskammern (AHK) betreut, die Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH (AKA), der Ausstellungs- und Messeausschuss der deutschen Wirtschaft (AUMA) sowie insbesondere die zum Teil im staatlichen Auftrag handelnde HERME5 Kreditver-sicherungs-AG (vgl. Koch, 1998a, S. 155f.).

Die Förderung von Auslandsmessen und messeähnlichen Aktivitäten hat als Marketinginstrument zur Anbahnung und Ausweitung von Geschäftskontakten mit ausländischen Kunden erheblich an Bedeutung gewonnen. Ziel der staatlichen Förderung ist die finanzielle Erleichterung der Auslandsmessebeteiligung zur Reduzierung der im Vergleich zum Inland höheren Markteintrittskosten. Im Rahmen von Firmengemeinschaftsausstellungen (als häufigste Beteiligungsform) bezuschusst der Bund z.B. die Betreuung seitens der Messedurchführungsgesellschaft, die Überlassung der Ausstellungsfläche, allgemeine Dekorationen, den technischen Support usw.

Neben der Informationsbereitstellung und Kontaktanbahnung stellen Risikoabsicherungsmaßnahmen (Kapitalanlagebesi-eherung) einen weiteren Schwerpunkt der deutschen Exportförderung dar. Eine HER-MES-Deckung kann sowohl das Risiko vor Versendung der Ware (Fabrikationsrisiko) als auch das Risiko nach Warenversand, das eigentliche Ausfuhrrisiko auf Grund Zahlungsverzug oder Forderungsausfall übernehmen. Eine Exportfinanzierung auf Grund längerer Zahlungsfristen ausländischer Kunden, die die Finanzierungskonditionen und insofern die Wettbewerbsfähigkeit der inländischen Produkte beeinAussen, kann durch die AKA bzw. die KfW erfolgen (vgl. Koch, 1998a, S. 156ff.).

Massnahmen staatlicher und privater Institutionen wie Zuschüsse (z.B. für Auslandsmessen), Risiko­übernahme (z.B.  Euler Hermes Exportkreditgarantien), Hilfestellung bei neuen Geschäftskontakten (z.B. durch Wirtschaftsdelegation und Botschaften), Informationen und Beratung durch die Bundes­agentur für Aussenwirtschaft (BfAI), Statistische Ämter, Industrie- und Handelskammern (IHK), Auslandshandelskammern (AHK), Ländervereine, Banken und Speditionen.

, Ausfuhrforderung. Sammel-Begr. f. alle Maßnahmen zur Erhaltung und Steigerung der Exporte. (1) Staatliche E.: Mit ihr können die gesamtwirtschaftlichen Deviseneinnahmen abgesichert bzw. erhöht und dadurch die Zahlungsbilanzsituation verbessert (Defizite in der Handelsbilanz beseitigt) werden. Sie trägt zu mehr Wirtschaftswachstum sowie zu höherer Beschäftigung im Inland bei. Zu den Maßnahmen staatlicher E. zählen Steuervergünstigungen, Finanzhilfen (direkte Subventionen), Messeförderung, Vergünstigungen bei den Transportkosten u. v. a. bei der Außenhandelsfinanzierung (s. Bundesdeckungen im Außenhandel, Hermes-Deckungen); dazu gehören auch währungspolitische Maßnahmen, wie die Abwertung der eigenen Währung. (2) E. kann und wird in Deutschland auch von halbstaatlichen und privatrechtlich organisierten Einrichtungen betrieben. Kammern (wie Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Auslandshandelskammern, Delegierte der deutschen Wirtschaft), Vereine und Verbände (z. B. Ländervereine) fördern in vielfältiger Weise durch Veröffentlichungen, Informationsveranstaltungen, Seminare, Ländersprechtage, Beratungsdienste usw. die Exporttätigkeit ihrer Mitglieder und anderer Interessenten. S. iXPOS.

Vorhergehender Fachbegriff: Exportfactoring | Nächster Fachbegriff: Exportförderung, staatliche



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Beschaffungsvorschläge | Organisation der Afrikanischen Einheit (OAE) | Sparprämiengesetz

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon