Die gebündelte Versicherung ist eine Versicherungsform, in der mit einem Antrag Versicherungsschutz gegen verschiedene Gefahren gewährt wird. Grundlage sind die jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen der einzelnen Versicherungsarten. Es handelt sich um rechtlich selbstständige Verträge, die auch rechtlich unterschiedlich behandelt werden können. Solche gebündelten Versicherungen gibt es bei betrieblichen Versicherungen - Beispiel dafür sind Haftpflichtversicherung, Glasbruch, Einbruchdiebstahl, Elektronikversicherung und bei Personenversicherungen, beispielsweise Lebens- und Unfallversicherungen.
Vorhergehender Fachbegriff: Gebührenvereine Abmahnung | Nächster Fachbegriff: Gebietsansässig / Gebietsfremd
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|