(GewO) Gesetz i.d.F. vom 1.1. 1978 (ursprünglich für den Norddeutschen Bund, 1869). Aufgrund von Art. 125 GG ist die Gewerbeordnung geltendes Bundesrecht. Sie regelt das gesamte Gewerberecht und enthält den Grundsatz der Gewerbefreiheit. Ihre Bestimmungen betreffen Zulassung, Umfang und Ausübung eines Gewerbes, Art der Gewerbebetriebe, Marktteilnahme, Arbeitsschutz, Lohn- und Betriebsschutz, Zeugnisse und Kündigung. Daneben weist sie zahlreiche Straf- und Bussgeldvorschriften auf, u.a. Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmer und der Auszubildenden sowie Genehmigungsvorschriften.
(GewO) v. 01.01.1987 (BGBl. I 425) mit spät. And. Sie stellt in Deutschland immer noch eine wichtige Grundlage der öffentlich-rechtlichen Gewerbeüberwachung dar. Die GewO unterscheidet nach verschieden Gewerbearten. Sie enthält die zulässigen Maßnahmen der Gewerbeüberwachung, insb. die Voraussetzungen zur Gewerbeausübung. Sie enthält Vorschriften über die Beziehungen zwischen Gewerbetreibenden und gewerblichen Arbeitnehmern; wie z. B. zum Arbeitsrecht und Arbeitsschutz. http://bgbl.makrolog.de
Abk. f. Gewerbeordnung.
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