Form des Persönlichen Verkaufs, bei der Wanderhändler (Hausierhandel), Verkaufsfahrer (Verkaufswagen), Reisende und/oder Handelsvertreter von Unternehmen des Direktvertriebs in der Wohnung des Konsumenten Leistungen wie Markenkosmetika, Staubsauger, Versicherungen zum Direktverkauf demonstrieren (Verkaufsdemonstration) und verkaufen. Diese Geschäfte werden rechtlich erst wirksam, wenn der Kunde sie nicht binnen Wochenfrist schriftlich widerruft. Das Widerrufsrecht des Kunden entfällt allerdings, wenn - die mündlichen Verhandlungen im Hause des Kunden auf dessen vorhergehende Bestellung geführt worden sind, - die Leistung beim Geschäftsabschluß unmittelbar erbracht und bezahlt wird, ohne dass das Entgelt 80 EUR übersteigt, - der Kunde in Ausübung selbständiger Erwerbstätigkeit abschließt, - der Anbieter nicht geschäftsmäßig handelt und/oder - es sich um den Abschluß von Versicherungsverträgen handelt. -
Literatur: Baumbach, A.; Hefermehl, W., Wettbewerbsrecht, 16. Aufl., München 1990.
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