Meist eine von einem Versicherer beauftragte und bevollmächtigte Person oder Unternehmung, die Ursache und/oder Höhe eines Seetransportschadens festzustellen hat. Über Ausmaß und Höhe der eingetretenen Havarieschäden (Havarie) wird dabei ein Havariezertifikat ausgestellt, das die Grundlage der Versicherungsleistungen bildet. Der Havariekommissar kann auch Bevollmächtigter für die Anerkennung oder Ablehnung und Auszahlung von Schäden sein. Als Havariekommissare treten mitunter auch Verbände und Vereinigungen auf, wie zum Beispiel der Verein Hamburger Assecuradeure, Hamburg, für Hamburger Kaskoversiche-rer, der Verein Bremer Seeversicherer; Bremen, für Bremer Kaskoversicherer; und The Salvage Association, London, für Londoner Versicherer Lloyd’s; sowie Claas W. Brons, Hamburg und Bremen, für die der International Group angeschlossenen P&l Clubs.
Die von einem Versicherer zur Feststellung der Ursache eines Schiffsunfalles und des dadurch entstandenen Schadens beauftragte Person. Der H.-K. darf beschädigte Ware für Rechnung des Versicherers verkaufen. Er ist aber grundsätzlich nicht befugt, über die Anerkennung oder Ablehnung der Versicherungsleistung zu entscheiden; er kann aber dazu sowie zur Auszahlung von Schäden bevollmächtigt werden. H.-K. werden oftmals von Verbänden und Vereinigungen angestellt bzw. beauftragt; z. B. vom Verein Hamburger Assecuradeure (für die Hamburger Kaskoversicherer), vom Verein Bremer Seeversicherer (für die Bremer Kaskoversicherer) oder von der (engl.) Salvage Association (für die Londoner Seeversicherer Lloyd\' s).
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