Sie spielt eine wichtige Rolle bei der internationalen Kooperation ohne Kapitalbeteiligung. Ein Lizenzgeber, der über staatlich verliehene Lizenz-Rechte verfügt, räumt aus seiner Rechtsposition entspringende, wirtschaftlich verwertbare Teilrechte einem Lizenznehmer zu dessen alleiniger Nutzung vertraglich ein. Lizenzgeber und -nehmer stammen aus verschiedenen Ländern. Letzterer hat für die exklusiven Nutzungrechte Lizenzgebühren zu zahlen. Über internationale Lizenzverträge ist es dem Lizenzgeber möglich, ausländische Märkte v. a. in den Ländern, die Direktinvestitionen und/oder Importe ausländischer Unternehmen erschweren, zu erschließen. Die Vergabe von i. L. ist insb. auch für Unternehmen des Mittelstandes von Interesse, deren Kapitalausstattung gering und deren Erfahrungen mit Auslandsmärkten nicht ausreichend bzw. nicht differenziert genug sind.
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