stellt die steuerliche Belastung der privaten Investitionen dar. Aus stabilitätspolitischen Gründen wird häufig ihre Herabsetzung gefordert. In empirischen - Steuersystemen fehlt die Investitionsteuer i.d.R. aus wachstumspolitischen Gründen. In der BRD bestand von 1968 bis1972 und von Mai bis November 1973 eine Investitionsteuer. Im ersten Fall ging es darum, einen Investitionsstoss bei der Umstellung vom alten Umsatzsteuersystem auf die neue Umsatzsteuer (ohne Besteuerung der Investitionen) zu verringern und damit verbundene Steuerausfälle abzumildem. Die zweite Einführung erfolgte im Rahmen einer stabilitätspolitischen Maßnahme zur Nachfragereduzierung. Das Aufkommen war als - Konjunkturausgleichsrücklage bei der Deutschen Bundesbank stillzulegen. Es wurde später zurückgezahlt. Die Investitionsteuer wirkt den zahlreichen die Investitionen fördernden Maßnahmen (Investitionsprämien, Zinsverbilligungen) entgegen. Sie kann allokativ nicht sinnvoll an der Höhe der Investitionen insgesamt, sondern nur an der Höhe spezieller Investitionen (z.B. umweltschädlicher Investitionen) anknüpfen.
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