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Kompensationsartikel

Preistypen Kompensationsgeschäfte oder Gegenseitig­keitsgeschäfte stellen eine Sonderform be­trieblicher Auslandsaktivitäten im Rahmen des Internationalen Marketing dar. Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass ein Au­ßenhandelspartner den Erwerb von Leistun­gen davon abhängig macht, dass der Vertrags­partner seinerseits bestimmte Leistungen erbringt. Diese Leistungen bestehen in der Verrechnung von Produkten oder Dienstlei­stungen als Gegenlieferung oder umfassen die Abnahme zusätzlicher Lieferungen. Die klassische Form besteht in der Vornah­me eines reinen Waren-Tauschgeschäftes (Barter), bei dem der ausländische Ver­tragspartner als Gegenleistung für seine Lie­ferung andere Güter erhält. Beim Parallel­geschäft (counterpurchase) verpflichtet sich der Exporteur, bestimmte Güter im Wert ei­nes vertraglich festgelegten Prozentsatzes über einen bestimmten Zeitraum aus dem Abnehmerland zuübernehmen. Exportliefe­rung und Gegenabnahmeverpflichtung wer­den dabei in zwei getrennten Verträgen gere­gelt. Diese Gegenabnahmeverpflichtung bezieht sich beim buyback auf die mit einer exportierten Anlage produzierten Güter. Die Gründe für die Vornahme von Kompen­sationsgeschäften liegen v. a. in der Devisen­knappheit einzelner Länder, den Zielsetzun­gen staatlicher Planungssysteme der Export- und Wirtschaftsförderung der beteiligten Länder, der Erlangung von Wettbewerbs­vorteilen durch das Angebot von Vermark­tungshilfen und dem Fehlen von leistungsfä­higen Absatzorganisationen in anderen Ländern. Zur effizienteren Organisation von Kompensationsgeschäften haben sich sog. Barter-Clubs gebildet.          

Literatur:  Peemöller, /., Gegenleistungs-(Kom- pensations-)geschäfte, Düsseldorf 1981. Schuster, F., Countertrade professionell: Barter-, Offset- und Switchgeschäfte im globalen Markt, Wiesba­den 1988. Schuster, F., Gegengeschäfte, in: ZfbF, 42.Jg. (1990),S. 3-21.

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