Tauschring zur Beschaffung und zum Absatz von Waren und Dienstleistungen, die aus Unternehmen, die unterschiedlichen Wirtschaftszweigen entstammen, evtl. Privatpersonen und einer Barter-Clubzentrale bestehen. Die Aufnahme in einen derartigen Barter-Club richtet sich nach der Bonität des potentiellen Mitglieds. Weiterhin sollen die Mitgliedsunternehmen möglichst vielen Branchen angehören, damit ein möglichst umfassender Tauschhandel zwischen den Clubmitgliedern entstehen kann. Wird zwischen zwei Mitgliedsunternehmen ein Vertrag über die Lieferung von Gütern abgeschlossen, so belastet die Clubzentrale den Gegenwert der Lieferung dem Konto des Käufers und schreibt den entsprechenden Betrag dem Konto des Verkäufers gut. Der Verkäufer erhält somit keine liquiden Mittel, sondern lediglich eine Gutschrift auf seinem Barter- Konto. Die Clearing-Funktion der Club-Zentrale wird vom Verkäufer durch eine vom Transaktionsvolumen abhängige Provision vergütet. Die Club-Zentrale übernimmt die Organisation und Verwaltung des Barter-Clubs. Dazu zählen konkret: • Vermittlung von Barterangebot und -nach- frage zwischen Club-Mitgliedern (z.B. durch monatliche Publikationen), • Führung der Barter-Konten (Inkasso, Auszahlung bei Auflösung etc.), • Abwicklung von Überziehungskrediten und • Aufnahme bzw. Ausschluss von Club-Mit- gliedern (Erhebung von Aufnahmegebühren und Mitgliedsbeiträgen etc.). Literatur: Kruthaup, F. H., Barter-Business, Frankfurt a.M. 1985. Martin, A., Barter Clubs, in: Marketing • ZFP, 9. Jg. (1987), S. 33 ff.
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