(engl.: Delivery Order — D/O). Sind Auslieferungsanweisungen über Teilmengen an verschiedene Empfänger. Sie werden vom Konnossementshalter (z. B. Importeur, Treuhänder) ausgestellt und beinhalten die Verpflichtungserklärung, die benannten Teilmengen an den D/O-Inhaber auszuliefern, wenn das Schiff im Bestimmungshafen angekommen ist. So kann ein Importeuer über D/O Warenteilmengen weiterverkaufen, ohne dass seine Abnehmer Näheres über die Geschäftsbeziehungen zum Lieferanten des Importeurs erfahren; außerdem kann er bereits verkaufen, wenn das Konnossement (im Rahmen der Außenhandelsfinanzierung) seiner Bank noch als Kreditsicherheit dient. Die D/O ist nur ein Rektapapier, kein Traditionspapier; der Berechtigte ist namentlich in der Urkunde genannt. Vgl. Kai-Teilschein.
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