(„K und M"). Sie enthalten die Bestimmungen der am internationalen Handel teilnehmenden Staaten hinsichtlich Inhalt und Beglaubigung von Rechnungen, Einfuhrlizenzen, Ursprungszeugnissen und sonstigen Warenbegleitdokumenten. Den „K und M" sind ferner die Konsulatsgebühren sowie Vorschriften über die Zollbehandlung zu entnehmen. Sie werden von der Handelskammer Hamburg in deren Export-Nachschlagewerk (und in laufenden Nachträgen) veröffentlicht. S. http://www.dieckmann-verlag.de
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