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Konsumentenkredite

Kreditform, die vom Händler oder Her­steller potentiellen Kunden im Wege der Absatzfinanzierung zur Erhöhung der Konsumausgaben angeboten wird. Das An­schreibenlassen in Form von Monats- und Wochenrechnungen im Einzelhandel oder Monatskonten, Kleinkredite und Anschaf­fungsdarlehen, die der Großhandel seinen Kunden offeriert, erlauben i.d.R. unbüro­kratische Kreditabwicklungen. Daneben bieten Kredit-, Scheckkarten und Kunden­karten dem Kunden unproblematisch Zu­gang zu Kleinkrediten. Die häufigste und bedeutendste Form der Konsumentenkredite ist der Teilzahlungs­kredit-, der Kreditnehmer wird zur Entrich­tung fester monatlicher Raten, die sich aus Tilgung und Zinszahlung zusammensetzen, an seinen Kreditgeber verpflichtet. Bei dieser Kreditform, die bankmäßig oder auch über Kreditbüros großer Warenhäuser oder pri­vate KreditVermittlungsbüros abgewickelt wird, unterscheidet man drei Formen:
1. Typ A (KönigsbergerSystem): Direkte Kundenfinanzierung durch ein Fi­nanzierungsinstitut in Form von Schecks, die der Kunde bei bestimmten Unternehmen, die keine Mithaftung übernehmen, einlösen kann.
2. TypB: Das verkaufende Unternehmen agiert als mithaftender Kreditvermittler, der seinem Kunden nach einer Anzahlung einen Teil­zahlungskredit als Buchkredit für die ver­bleibende Summe gewährt.
3. TypC: Wie Typ B, jedoch weisen die Teilzahlungs­kredite die Form von Wechseln auf.

Literatur:  Westermann, H., Marketing-Manage- ment,Berlin 1972.

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