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Kostenwerte in der Preiskalkulation

Die im Rahmen der Preiskalkulation er­mittelten Ergebnisse sind stets von den Wert­ansätzen abhängig, die für die im Rahmen der Leistungserstellung verbrauchten Kosten­güter gewählt wurden. Dafür, dass nicht ein­fach die Anschaffungspreise der eingesetzten Kostengüter zugrunde gelegt werden kön­nen, sind unterschiedlichste Gründe - von denen hier einige besonders wesentliche auf­zuführen sind - verantwortlich zu machen. Unternehmen, die komplexe Produkte am Markt offerieren, zeichnen sich i.a. auch durch eine komplexe Leistungserstellung aus. Solche Produkte, die sich oftmals aus verschiedenartigen Baugruppen und Bautei­len zusammensetzen, beinhalten regelmäßig eine Vielzahl spezieller Eigenleistungen, die nicht am Markt gehandelt werden und für die folglich Marktpreise i. S. pagatorischer Ko­sten nicht feststellbar sind. Insofern entsteht bereits bei der Kalkulation komplexer Pro­dukte ein Wertermittlungsproblem für in­nerbetriebliche Leistungen. Insbesondere stellen die innerhalb der Kostenstellenrech- nung für derartige Leistungen angesetzten innerbetrieblichen Verrechnungspreise nicht zwingend sinnvolle Wertansätze für die Kal­kulation dar, da solche Wertansätze vor dem Hintergrund andersartiger Zielsetzungen, v. a. etwa für Steuerungsaufgaben, zustande kommen. Derartige Wertermittlungsaufga­ben stellen sich nicht nur für selbsterstellte Bauteile und andere materielle Güter, son­dern auch für die durch einen Unternehmer selbst zur Verfügung gestellte eigene Ar­beitskraft, die vielfach zum Ansatz des kal­kulatorischen Unternehmerlohnes führt. Auch für solche Kostengüter, in die neben­einander gleichartige eigen- und fremder­stellte Leistungen einfließen, stellt sich die Frage nach den für die Kalkulation zweck­mäßigen Kostenwerten. Eine getrennte Be­wertung, die bestehende Kostenunterschie­de aufdeckt und durchrechnet, ist prinzipiell nur realisierbar, wenn die unterschiedliche Herkunft auch im Rahmen der Weiterver­wendung der Kostengüter dokumentiert werden kann. Abgesehen von den damit ver­bundenen Schwierigkeiten empfiehlt sich dieses Vorgehen selbst dann nicht, da eine unterschiedliche Bewertung gleichartiger Kostengüter resultieren würde. In der Praxis kalkuliert man daher häufig mit Misch­preisen, deren Ansatz i. S. des Kostendeckungsdenkens zunächst durchaus sinnvoll erscheint. Allerdings führt auch dies regel­mäßig nicht zu kostenrechnerisch richtigen Wertansätzen. Vielmehr sind grundsätzlich simultane Entscheidungen über das Produk­tionsprogramm sowie die Bereitstellungswe­ge zu treffen, so dass die zu wählenden Wert­ansätze letztlich nur durch Verfahren der linearen Programmierung bestimmt werden können. Ein methodisch etwas einfacheres Vorgehen ist demgegenüber nur möglich, falls kostenmäßige Preisuntergrenzen für einzelne Aufträge - i.S. marginalanalyti­schen Denkens - zu bestimmen sind. In sol­chen Fällen hat man derartige Kostengüter mit den Grenzkosten der teuersten Bereitstel­lungsalternative zu bewerten. Letzeres gilt - in Analogie - etwa auch für die Bewertung geleisteter Arbeitszeiten, falls ein und dassel­be Produkt parallel von verschiedenen, je­doch gleich qualifizierten Mitarbeitern, die ihre Arbeitsleistungen z. T. in ihrer Normal­arbeitszeit und z.T. mit entgoltenen Über­stunden erbringen, bearbeitet wird. Ähnlich gelagerte Wertansätze können sich darüber hinaus auch aus Wirtschaftlichkcits- gründen ergeben. Insbesondere können Unwirtschaftlichkeiten aus der Ermittlung, Dokumentation und Verrechnung der An­schaffungspreise von in großen Mengen vorzuhaltenden Kleinmaterialien, die Preis­schwankungen unterliegen, resultieren. In solchen Fällen, die etwa in der Praxis v. a. bei geringwertigen und/oder nur aufwendig ein­zeln erfaßbaren Hilfs- und Betriebsstoffen auftreten, empfiehlt es sich, unter bewusster Inkaufnahme von Ungenauigkeiten auf die exakte Einzelbewertung zu verzichten. Hier wird sich nicht nur das externe Rechnungs­wesen, sondern auch die Kostenrechnung einer vereinfachenden Sammelbewertung durch Vorgabe von Festwerten oder Durch­schnittswerten, somit also von Standard­sätzen, bedienen. Im Gegensatz dazu sind die übrigen Materia­lien, soweit es sich um unmittelbar einzuset­zende und nicht nochmals zu beschaffende Auftragsmaterialien handelt, einzeln mit ih­ren Anschaffungspreisen in Kalkulationen anzusetzen. Lagermaterialien, deren Markt­preise mittel- bis längerfristig inflationären Preissteigerungen unterliegen, sind dagegen in Unternehmen, die nach Substanzerhal­tung streben und insofern den Ersatz des Ma­terials ohne die Bereitstellung zusätzlichen Kapitals sicherstellen wollen, zumindest an­nähernd mit ihren Wiederbeschaffungswer­ten in Preiskalkulationen einzubeziehen. Um möglichst nahe an diese Wertansätze heranzukommen, empfiehlt es sich, vom letzten Einkaufswert oder vom aktuellen Ta­geswert ausgehend eine Indizierung mit der für die jeweilige Materialart gültigen Preis­steigerungsrate vorzusehen. Auch bei Anlagegütern führen bestehende Substanzerhaltungsziele aufgrund ihres langfristigen Verzehrs dazu, dass in Preiskal­kulationen eine Bewertung zu Anschaf­fungskosten nicht in Frage kommt. Vielmehr wird man hier kalkulatorische Abschreibun­gen ansetzen müssen, die zunächst auf Basis der Wiederbeschaffungswerte ermittelt wer­den. In diesem Zusammenhang sind aller­dings darüber hinaus auch diejenigen Zinsef­fekte zu berücksichtigen, die aus der Finanzanlage der in den Erlösen enthaltenen Abschreibungsgegenwerte erzielt werden können. Diese wiederum sind mit den aus der Kapitalbindung resultierenden kalkulatori­schen Zinsen zusammenzufassen. Dies sollte in der Praxis zu einer entsprechenden Bün­delung von Abschreibungen und Zinsen zum Kapitaldienst führen. Besondere Wertansätze sind überdies auch im Falle der Nutzung von Engpaßpotentia­len erforderlich. Dies gilt bspw. dann, wenn zur Unterstützung der Preisniveaupolitik kostenmäßige Preisuntergrenzen für Zeit­räume zu bestimmen sind, die nur einen Teil der gesamten Lebensdauer des Kostengutes ausmachen. In solchen Fällen hat man, falls aus einer anderweitigen Nutzung des Eng­paßfaktors höhere Deckungsbeiträge resul­tieren würden, die entgehenden Deckungs­beiträge zu berücksichtigen. Diese werden - will man im Rahmen der Kalkulation einheit­lich den Kostenbegriff verwenden - auch als Opportunitätskostenbezeichnet. Eine weitere Besonderheit stellt schließlich das preispolitische Operieren mit vorgege­benen Soll-Deckungsbeiträgen dar. Dieses Vorgehen läßt sich von dem Gedanken lei­ten, dass die durch die Bereitstellung und Be­reithaltung der unternehmerischen Kapazi­täten verursachten Fixkosten durch die Summe der Deckungsbeiträge zu decken sind, die aus der Verwertung der mittels des Einsatzes der Kapazitäten hergestellten Lei­stungen am Markt erzielt werden. Dem­zufolge dienen die aus Deckungsbudgets ermittelten Soll-Deckungsbeiträge als preispolitische Richtwerte, für die sich - etwa in verschiedenen produktorientiert gebilde­ten Sparten eines Unternehmens - in Abhän­gigkeit von der jeweiligen Marktsituation Preisdifferenzierungen realisieren lassen. Dadurch wird derart kalkulierenden Unter-, nehmen letztlich eine sowohl kosten- als auch zugleich marktorientierte Preispolitik ermöglicht. Kalkulationen auf der Grundlage von Stan­dardverrechnungswerten sind in der Praxis insb. in auf Planansätzen beruhenden Vor­kalkulationen sowie in produktionsbeglei­tend mitlaufenden Kalkulationen vorzufin­den. In diesem Zusammenhang ist ausgehend von der monatlichen Erfassung der Kosten­arten eine Abschätzung der Planleistungen der Kostenstellen vorzunehmen, um darauf aufbauend und unter Einbeziehung der aus Arbeitsgangplänen und Stücklisten stam­menden Produktinformationen eine Stan­dardkalkulation aufzubauen. Der Vorteil dieser Vorgehensweise besteht vorrangig in der hohen Schnelligkeit, mit der solche Kal­kulationen, die sich durch Kostenrechnungs­Standardsoftware unterstützen lassen, be­reits zu einem Zeitpunkt zur Verfügung stehen, in dem die Istwerte noch nicht fest­stehen. Die Auskömmlichkeit der kalku­lierten Preise läßt sich zudem durch dann ebenfalls besonders schnell aufstellbare Er­gebnisrechnungen überwachen. Ggf. wird man darüber hinaus auch in auf Istverbräu- chen beruhenden Nachkalkulationen aus Wirtschaftlichkeitsgründen sowie aufgrund der Grenzen des Durchwälzens sämtlicher Kostenstellenabweichungen auf das Ansetzen derartiger Standardverrechnungswerte zurückgreifen.
Kostenwerte in der Preiskalkulation Ein Kalkulieren mit Standardkosten kann darüber hinaus auch dann geboten sein, wenn besonders hohe Kapitalbeträge in neue Technologien investiert wurden. Dies gilt speziell dann, wenn nicht sofort eine Be­schäftigung erreicht werden kann, die der langfristig zu erwartenden durchschnittli­chen Normalbeschäftigung entspricht. In derartigen Situationen lassen sich, ausgehend von demjenigen Leistungsvolumen, das bei durchschnittlicher Auslastung während der gesamten wirtschaftlichen Nutzungsdauer der Technologie erreichbar ist, Standard­verrechnungswerte über mehrere Perio­den hinweg festlegen. Insofern erfolgt hier ein sich über mehrere Teilperioden der wirt­schaftlichen Nutzungsdauer erstreckender kalkulatorischer Ausgleich (Ausgleichs­kalkulation). Imübrigenbesteht trotz mittel- bis langfristig guter Marktchancen mög­licherweise die Gefahr, dass die hohe Kosten­belastung in der Anfangsphase, m der der Nutzen der neuen Technologie am Markt noch nicht hinreichend honoriert wird, zu einem Herauskalkulieren aus dem Markt führt. In analoger Weise kann es schließlich auch im Rahmen einer Niedrigpreiseinführung neuer Produkte zweckmäßig sein, sich bei der Fest­legung des Preisniveaus von vornherein am gesamten Produktlebenszyklus auszurich­ten. Die Kalkulation der anzusetzenden Ko­stenwerte sollte dabei zu erwartende Er­fahrungskurven- und Lerneffekte frühzeitig antizipieren und in Ansatz bringe  Mä.

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