Die im Rahmen der Preiskalkulation ermittelten Ergebnisse sind stets von den Wertansätzen abhängig, die für die im Rahmen der Leistungserstellung verbrauchten Kostengüter gewählt wurden. Dafür, dass nicht einfach die Anschaffungspreise der eingesetzten Kostengüter zugrunde gelegt werden können, sind unterschiedlichste Gründe - von denen hier einige besonders wesentliche aufzuführen sind - verantwortlich zu machen. Unternehmen, die komplexe Produkte am Markt offerieren, zeichnen sich i.a. auch durch eine komplexe Leistungserstellung aus. Solche Produkte, die sich oftmals aus verschiedenartigen Baugruppen und Bauteilen zusammensetzen, beinhalten regelmäßig eine Vielzahl spezieller Eigenleistungen, die nicht am Markt gehandelt werden und für die folglich Marktpreise i. S. pagatorischer Kosten nicht feststellbar sind. Insofern entsteht bereits bei der Kalkulation komplexer Produkte ein Wertermittlungsproblem für innerbetriebliche Leistungen. Insbesondere stellen die innerhalb der Kostenstellenrech- nung für derartige Leistungen angesetzten innerbetrieblichen Verrechnungspreise nicht zwingend sinnvolle Wertansätze für die Kalkulation dar, da solche Wertansätze vor dem Hintergrund andersartiger Zielsetzungen, v. a. etwa für Steuerungsaufgaben, zustande kommen. Derartige Wertermittlungsaufgaben stellen sich nicht nur für selbsterstellte Bauteile und andere materielle Güter, sondern auch für die durch einen Unternehmer selbst zur Verfügung gestellte eigene Arbeitskraft, die vielfach zum Ansatz des kalkulatorischen Unternehmerlohnes führt. Auch für solche Kostengüter, in die nebeneinander gleichartige eigen- und fremderstellte Leistungen einfließen, stellt sich die Frage nach den für die Kalkulation zweckmäßigen Kostenwerten. Eine getrennte Bewertung, die bestehende Kostenunterschiede aufdeckt und durchrechnet, ist prinzipiell nur realisierbar, wenn die unterschiedliche Herkunft auch im Rahmen der Weiterverwendung der Kostengüter dokumentiert werden kann. Abgesehen von den damit verbundenen Schwierigkeiten empfiehlt sich dieses Vorgehen selbst dann nicht, da eine unterschiedliche Bewertung gleichartiger Kostengüter resultieren würde. In der Praxis kalkuliert man daher häufig mit Mischpreisen, deren Ansatz i. S. des Kostendeckungsdenkens zunächst durchaus sinnvoll erscheint. Allerdings führt auch dies regelmäßig nicht zu kostenrechnerisch richtigen Wertansätzen. Vielmehr sind grundsätzlich simultane Entscheidungen über das Produktionsprogramm sowie die Bereitstellungswege zu treffen, so dass die zu wählenden Wertansätze letztlich nur durch Verfahren der linearen Programmierung bestimmt werden können. Ein methodisch etwas einfacheres Vorgehen ist demgegenüber nur möglich, falls kostenmäßige Preisuntergrenzen für einzelne Aufträge - i.S. marginalanalytischen Denkens - zu bestimmen sind. In solchen Fällen hat man derartige Kostengüter mit den Grenzkosten der teuersten Bereitstellungsalternative zu bewerten. Letzeres gilt - in Analogie - etwa auch für die Bewertung geleisteter Arbeitszeiten, falls ein und dasselbe Produkt parallel von verschiedenen, jedoch gleich qualifizierten Mitarbeitern, die ihre Arbeitsleistungen z. T. in ihrer Normalarbeitszeit und z.T. mit entgoltenen Überstunden erbringen, bearbeitet wird. Ähnlich gelagerte Wertansätze können sich darüber hinaus auch aus Wirtschaftlichkcits- gründen ergeben. Insbesondere können Unwirtschaftlichkeiten aus der Ermittlung, Dokumentation und Verrechnung der Anschaffungspreise von in großen Mengen vorzuhaltenden Kleinmaterialien, die Preisschwankungen unterliegen, resultieren. In solchen Fällen, die etwa in der Praxis v. a. bei geringwertigen und/oder nur aufwendig einzeln erfaßbaren Hilfs- und Betriebsstoffen auftreten, empfiehlt es sich, unter bewusster Inkaufnahme von Ungenauigkeiten auf die exakte Einzelbewertung zu verzichten. Hier wird sich nicht nur das externe Rechnungswesen, sondern auch die Kostenrechnung einer vereinfachenden Sammelbewertung durch Vorgabe von Festwerten oder Durchschnittswerten, somit also von Standardsätzen, bedienen. Im Gegensatz dazu sind die übrigen Materialien, soweit es sich um unmittelbar einzusetzende und nicht nochmals zu beschaffende Auftragsmaterialien handelt, einzeln mit ihren Anschaffungspreisen in Kalkulationen anzusetzen. Lagermaterialien, deren Marktpreise mittel- bis längerfristig inflationären Preissteigerungen unterliegen, sind dagegen in Unternehmen, die nach Substanzerhaltung streben und insofern den Ersatz des Materials ohne die Bereitstellung zusätzlichen Kapitals sicherstellen wollen, zumindest annähernd mit ihren Wiederbeschaffungswerten in Preiskalkulationen einzubeziehen. Um möglichst nahe an diese Wertansätze heranzukommen, empfiehlt es sich, vom letzten Einkaufswert oder vom aktuellen Tageswert ausgehend eine Indizierung mit der für die jeweilige Materialart gültigen Preissteigerungsrate vorzusehen. Auch bei Anlagegütern führen bestehende Substanzerhaltungsziele aufgrund ihres langfristigen Verzehrs dazu, dass in Preiskalkulationen eine Bewertung zu Anschaffungskosten nicht in Frage kommt. Vielmehr wird man hier kalkulatorische Abschreibungen ansetzen müssen, die zunächst auf Basis der Wiederbeschaffungswerte ermittelt werden. In diesem Zusammenhang sind allerdings darüber hinaus auch diejenigen Zinseffekte zu berücksichtigen, die aus der Finanzanlage der in den Erlösen enthaltenen Abschreibungsgegenwerte erzielt werden können. Diese wiederum sind mit den aus der Kapitalbindung resultierenden kalkulatorischen Zinsen zusammenzufassen. Dies sollte in der Praxis zu einer entsprechenden Bündelung von Abschreibungen und Zinsen zum Kapitaldienst führen. Besondere Wertansätze sind überdies auch im Falle der Nutzung von Engpaßpotentialen erforderlich. Dies gilt bspw. dann, wenn zur Unterstützung der Preisniveaupolitik kostenmäßige Preisuntergrenzen für Zeiträume zu bestimmen sind, die nur einen Teil der gesamten Lebensdauer des Kostengutes ausmachen. In solchen Fällen hat man, falls aus einer anderweitigen Nutzung des Engpaßfaktors höhere Deckungsbeiträge resultieren würden, die entgehenden Deckungsbeiträge zu berücksichtigen. Diese werden - will man im Rahmen der Kalkulation einheitlich den Kostenbegriff verwenden - auch als Opportunitätskostenbezeichnet. Eine weitere Besonderheit stellt schließlich das preispolitische Operieren mit vorgegebenen Soll-Deckungsbeiträgen dar. Dieses Vorgehen läßt sich von dem Gedanken leiten, dass die durch die Bereitstellung und Bereithaltung der unternehmerischen Kapazitäten verursachten Fixkosten durch die Summe der Deckungsbeiträge zu decken sind, die aus der Verwertung der mittels des Einsatzes der Kapazitäten hergestellten Leistungen am Markt erzielt werden. Demzufolge dienen die aus Deckungsbudgets ermittelten Soll-Deckungsbeiträge als preispolitische Richtwerte, für die sich - etwa in verschiedenen produktorientiert gebildeten Sparten eines Unternehmens - in Abhängigkeit von der jeweiligen Marktsituation Preisdifferenzierungen realisieren lassen. Dadurch wird derart kalkulierenden Unter-, nehmen letztlich eine sowohl kosten- als auch zugleich marktorientierte Preispolitik ermöglicht. Kalkulationen auf der Grundlage von Standardverrechnungswerten sind in der Praxis insb. in auf Planansätzen beruhenden Vorkalkulationen sowie in produktionsbegleitend mitlaufenden Kalkulationen vorzufinden. In diesem Zusammenhang ist ausgehend von der monatlichen Erfassung der Kostenarten eine Abschätzung der Planleistungen der Kostenstellen vorzunehmen, um darauf aufbauend und unter Einbeziehung der aus Arbeitsgangplänen und Stücklisten stammenden Produktinformationen eine Standardkalkulation aufzubauen. Der Vorteil dieser Vorgehensweise besteht vorrangig in der hohen Schnelligkeit, mit der solche Kalkulationen, die sich durch KostenrechnungsStandardsoftware unterstützen lassen, bereits zu einem Zeitpunkt zur Verfügung stehen, in dem die Istwerte noch nicht feststehen. Die Auskömmlichkeit der kalkulierten Preise läßt sich zudem durch dann ebenfalls besonders schnell aufstellbare Ergebnisrechnungen überwachen. Ggf. wird man darüber hinaus auch in auf Istverbräu- chen beruhenden Nachkalkulationen aus Wirtschaftlichkeitsgründen sowie aufgrund der Grenzen des Durchwälzens sämtlicher Kostenstellenabweichungen auf das Ansetzen derartiger Standardverrechnungswerte zurückgreifen.
Ein Kalkulieren mit Standardkosten kann darüber hinaus auch dann geboten sein, wenn besonders hohe Kapitalbeträge in neue Technologien investiert wurden. Dies gilt speziell dann, wenn nicht sofort eine Beschäftigung erreicht werden kann, die der langfristig zu erwartenden durchschnittlichen Normalbeschäftigung entspricht. In derartigen Situationen lassen sich, ausgehend von demjenigen Leistungsvolumen, das bei durchschnittlicher Auslastung während der gesamten wirtschaftlichen Nutzungsdauer der Technologie erreichbar ist, Standardverrechnungswerte über mehrere Perioden hinweg festlegen. Insofern erfolgt hier ein sich über mehrere Teilperioden der wirtschaftlichen Nutzungsdauer erstreckender kalkulatorischer Ausgleich (Ausgleichskalkulation). Imübrigenbesteht trotz mittel- bis langfristig guter Marktchancen möglicherweise die Gefahr, dass die hohe Kostenbelastung in der Anfangsphase, m der der Nutzen der neuen Technologie am Markt noch nicht hinreichend honoriert wird, zu einem Herauskalkulieren aus dem Markt führt. In analoger Weise kann es schließlich auch im Rahmen einer Niedrigpreiseinführung neuer Produkte zweckmäßig sein, sich bei der Festlegung des Preisniveaus von vornherein am gesamten Produktlebenszyklus auszurichten. Die Kalkulation der anzusetzenden Kostenwerte sollte dabei zu erwartende Erfahrungskurven- und Lerneffekte frühzeitig antizipieren und in Ansatz bringe Mä.
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