Form des Leasing. Massgebliche Besonderheit des Maintenance-Leasing: Der Leasinggeber stellt nicht nur den Leasinggegenstand zur Verfügung, sondern übernimmt im Leasingvertrag darüber hinaus genau zu definierende Unterhaltungs- und Reparaturaufwendungen am Leasinggegenstand. Das sog. (Full-)Service-Leasing entspricht im wesentlichen dem Maintenance-Leasing. Dagegen stellt der Leasinggeber beim Netto-Leasing nur den Leasinggegenstand zur Verfügung, ohne jedoch Serviceleistungen am Leasinggegenstand zu übernehmen. Der Leasing Geber übernimmt gegen einen Aufschlag Pflege, Wartung und Verschleißreparaturen am dem Leasingnehmer überlassenen Produkt.
Siehe Leasing
Längerfristiger Leasing-Vertrag, mit dem ein Leasing-Geber die Wartung (Instandhaltung) des Leasing-Objektes übernimmt.
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