Immer häufiger werden Regressforderungen an Manager gestellt. Beispiele: Fordert ein Kunde Schadensersatz und kann die Firma nachweisen, dass die Verspätung durch die Fahrlässigkeit ihres Geschäftsführers entstanden ist, kann die Firma sich den Schaden von der Managerhaftpflicht erstatten lassen. Der Manager vergisst einen Termin und dadurch verjährt eine Forderung. Es liegt ein Verschulden des Managers vor. Oder der Manager ermöglicht es wegen mangelnder Kontrolle, dass Mitarbeiter Geld unterschlagen. In einer Manager-Haftpflichtversicherung sind Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten bei Abwehr von Schadensersatzansprüchen, aber auch der Ersatz begründeter Ansprüche versichert. Versichern können sich mit einer solchen Police Vorstandsmitglieder, Beiräte, Aufsichtsräte und Geschäftsführer. Dabei liegt der Unterschied zur Vermögensschadenhaftpflicht darin, dass die Gesellschaften mindestens fünf Jahre alt sein müssen und nicht zu folgenden Branchen gehören: Bergbau, Erdöl, EDV, Finanzierung, Leasing, Kredit, Versicherung, Immobilien, Bauhauptgewerbe.
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