Kaufvertrag, der zur Messezeit und am Messeort auf einem bei der Messeleitung erhältlichen Vordruck zwischen einem Gebietsansässigen und einem gebietsfremden Messeaussteller (der über ein zugeteiltes Messekontingent für eine Messe im Inland verfügt) abgeschlossen wird. Der M. steht unter dem Vorbehalt der Erteilung einer Einfuhrgenehmigung. Er muss von der Messeleitung bestätigt werden.
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