Form der Beeinflussung des Preisurteils durch systematische Anhebung und Absenkung des Verkaufspreises für häufig gekaufte Marken in bestimmten Zeitabständen. Aufgrund der begrenzten Preiskenntnisse der Endverbraucher erscheint der jeweils niedrigere Preis attraktiver, da er am höheren Preis gemessen wird (zusätzlicher Residualreiz). Preisschaukelei ohne sachlichen Grund ist wettbewerbsrechtlich nach § 1 UWG unzulässig, weil sie den Verbraucher über die Preislage verunsichert, u. U. auch irreführen kann.
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