Begriff aus dem Verlagsmarketing, der die Zahl nicht verkaufter und deshalb gegen Gutschrift zurückgegebener („remittierter“) Zeitschriften, Zeitungen und Bücher anspricht. Für Presseerzeugnisse gilt grundsätzlich Remissionsrecht, für Bücher nur bei Vereinbarung. Presseerzeugnisse werden vom Einzel- zum Großhandel körperlich, vom Großhandel an den Verlag meist „körperlos“ remittiert (Vertrauensremission). Nicht mehr gebräuchlich ist die Titel- oder Kopfleistenremission an den Verlag, die der Prüfung von Remissionsmeldungen diente. Gelegentlich erbitten Verlage aber Ganz- stückremission, etwa wenn unverkaufte Exemplare für Werbezwecke benötigt werden. Remissionsmeldungen und, damit verbunden, Informationen über ausverkaufte oder solche Verkaufsstellen, die kein Heft abgesetzt haben (Null- bzw. Ausverkäufer) sind Grundlage zur Regulierung von Bezugsmengen des Pressegrosso sowie der Bestimmung des Verteilers eingeschalteter Verkaufsstellen. Das Pressegrosso setzt zu diesem Zweck EDV-gestützte Verfahren der Marktorientierten Bezugsregulierung (MBR)ein.
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