Mit ihr kann der Spediteur seine Haftung auf dem Transportweg abwälzen. Die Speditionsversicherung bezieht sich auf die Ausführung der Beförderung; die Rollfuhrversicherung auf das An- und Abrollen von Gütern im örtlichen Verkehr. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist i. d. R. gem. den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) mit einem Speditionsvertrag verbunden. Versichert sind alle Schäden, die sich aus einer gesetzlichen Haftpflicht aufgrund eines Verkehrsvertrages ergeben. Diese Versicherung deckt nur die unmittelbar mit dem Verkehrsauftrag zusammenhängenden Schäden; z. B. die Verwechslung von Gütern und Verspätungsschäden; Schäden aus Nichterfüllung von Nebenaufträgen, etwa der Nachnahmeerhebung. Die Höhe der Versicherung wird vereinbart. Für die Haftung der Versicherer gelten bestimmte Höchstgrenzen.
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