Ergebnis, der im Rahmen einer Bilanzanalyse meist durchführten Aufbereitung des Analysematerials. Ziel ist, die Daten der Bilanz so aufzubereiten, dass sie unmittelbar als Basis für die Berechnung von Kennzahlen herangezogen werden können. Umgang und Inhalt der Aufbereitung hängen dabei entscheidend vom Zweck der Analyse und von der beabsichtigten weiteren Verwendung von Kennzahlen ab. Massnahmen, die für die Aufstellung einer Strukturbilanz in Betracht kommen, sind:
(1) Aufschlüsselungen von Posten, z.B. Aufspaltung von Verbindlichkeiten (Fremdkapital) in kurzfristige und langfristige Bestände;
(2) Saldierungen von Posten, z.B. werden eigene Anteile, so sie im Umlaufvermögen ausgewiesen werden, gemeinhin vom Eigenkapital in Abzug gebracht;
(3) Rückführungen von Saldierungen, z.B. wenn mit den Vorräten saldierte Anzahlungen in die Verbindlichkeiten umgegliedert werden;
(4) Änderungen der Zuordnung von Posten, z.B. werden aktive Rechnungsabgrenzungsposten meist nicht, wie dies der Bilanzgliederung nach HGB (Jahresabschluss nach deutschem Recht) entspricht, als gesonderte Hauptposition geführt, sondern vereinfachend in das Umlaufvermögen einbezogen. Siehe auch Bilanzanalyse (mit Literaturangaben).
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