Werbetests Sündenregister Das Bundesministerium für Wirtschaft hat Ende 1974 den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft einen Beispielskatalog von Praktiken in den Vertikalbeziehungen zwischen Industrie und Handel (Vertikales Marketing) zugesandt, die v. a. kleine und mittlere Unternehmen schädigen sowie zu nichtleistungsgerechten Einkommensvorteilen einer Marktseite und zu machtbedingten Wettbewerbsverzerrungen führen. Es handelt sich um einen rechtlich unverbindlichen Beispielskatalog für Tatbestände, bei denen es zu Wettbewerbsverzerrungen kommen kann. Einige Praktiken, insb. die verschiedenen Arten von Funktions- und Risikoverlagerungen, erscheinen nicht schlechthin problematisch, sondern nur insoweit, als diese Leistungen den Lieferanten oder Abnehmern einseitig abverlangt werden. Als Tatbestände, bei denen es zu Wettbewerbsverzerrungen kommen kann, sind aufgeführt: Eintrittsgelder für Erstaufträge, Regalmieten, Werbekostenzuschüsse, Sonderleistungen bei Neueröffnungen, Verlagerung der Regalpflege, Verlagerung der Preisauszeichnung, Inventurhilfe, Listungs- gebühren, Deckungsbeiträge für Umsatz- ausfälle, Darlehen zu nichtmarktgerechten Bedingungen, Investitionszuschüsse, Beteiligung an Geschäftseinrichtungen, Buß- und Strafgelder, Fordern eines „Bündels“ von Sonderleistungen mittels Fragebogen, Preis- fallklausel, jederzeitige Kontrolle des Abnehmers im Betrieb des Herstellers, Rabattkumulierung, nachträgliche Erhöhung der vereinbarten Rückvergütungssätze für die Umsatzprämie, besonders lange Zahlungsziele, Abwälzung von Kosten organisatorischer Betriebsumstellungen auf Lieferanten, Lieferverpflichtungen in ungewisser Höhe, Ausschluß der Kreditsicherung durch Forderungsabtretung, gespaltener Abonnementspreis, gespaltener Anzeigenpreis und kostenlose Werbeexemplare über längeren Zeitraum. Die Spitzenorganisationen und weitere Verbände der gewerblichen Wirtschaft haben die Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft aufgegriffen, Wettbewerbsverzerrungen in der Wirtschaft entgegenzutreten. Sie haben hierzu eine gemeinsame Erklärung vom 7.10.1975 mit Fortschreibung vom 25.6.1984 abgegeben, um mit dieser Zusammenstellung im Wege der Selbsthilfe der Wirtschaft Störungen des Leistungswettbewerbs zu vermeiden und zu verhindern. Die gemeinsame Erklärung enthält keine verbindlichen Wettbewerbsregeln; jedoch werden die Unternehmen und die Organisationen der gewerblichen Wirtschaft aufgerufen, die Grundsätze in der Praxis zu verwirklichen. Eine unmittelbar rechtliche Wirkung kommt weder dem Sündenregister noch der gemeinsamen Erklärung zu. Betriebsform des stationären Einzelhandels, die auf einer Verkaufsfläche von mindestens 400 qm ein Vollsortiment an Nahrungs- und Genußmitteln einschließlich Fnschwarengruppen sowie ergänzend Ver- und Gebrauchsgüter des täglichen Bedarfs (Non-Food) überwiegend in Selbstbedienung anbietet. Bezogen auf die obere Verkaufsflächenbegrenzung differiert die Begriffsverwendung in Marketingforschung und -praxis: So spricht die A. C. Nielsen GmbH, Frankfurt, im Rahmen ihrer Handelspanelfor- schung in der Bundesrepublik Deutschland (Nielsen-Lebensmitteleinzelhandels-Index) bereits ab 800 qm von „kleinen Verbrauchermärkten“, während sie im Zusammenhang mit ihren weltweiten Strukturuntersuchungen das entsprechende Betriebs- größenintervall bis auf
2. 500 qm - dem Schwellenwert für Hypermärkte -ausdehnt. Das Deutsche Handelsinstitut Köln (DHI), verzichtet demgegenüber auf die Angabe einer Obergrenze; sie ergibt sich allenfalls aus der Größenordnung nach aus den Begriffsmerkmalen der - im übrigen auch vom Angebot her - anders dimensionierten SB-Cen- ter (ab
1. 500 qm) und SB-W arenhäuser (ab
4. 000 qm). Nach den Ergebnissen der jährlichen Erhebungen des DHI zur Zahl und Struktur der SB-Geschäfte haben die Supermärkte zwar ihren Anteil an der Gesamtzahl und an der Gesamtverkaufsfläche der SB-Läden ausbauen können (vgl. Tab. 1 und 2); gleichwohl ergaben die diesbezüglichen „Sortimentserhebungen“ aber auch, dass die Supermärkte in der jüngeren Vergangenheit gegenüber anderen Betriebsformen des Lebensmitteleinzelhandels, insb. gegenüber den SB-Centern und den Discountmärkten, an Profil und Wettbewerbskraft eingebüßt haben: So sind im Frischebereich - dem seit jeher herausgestellten Charakteristikum der Supermärkte - die Artikelzahlen und der entsprechende Umsatzanteil derzeit rückläufig, auch wenn dabei zwischen den einzelnen Artikelgruppen noch zu differenzierenwäre.
Literatur: Deutsches Handelsinstitut Köln, Abschmelzungsprozeß setzt sich fort Zum Stichtag 1.1.1989 weniger SB-Geschäfte als im Vorjahr, in: Dynamik im Handel, 33. Jg. (1989), Heft 7, S. 2-8. Dasselbe, Sortimente wachsen kräftig, in: Lebensmittelzeitung, 41. Jg. (1989), Nr.41 (LZ-Journal), S.J10-J12.
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