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Sujet-Test

Werbetests Sündenregister Das Bundesministerium für Wirtschaft hat Ende 1974 den Spitzenverbänden der deut­schen Wirtschaft einen Beispielskatalog von Praktiken in den Vertikalbeziehungen zwi­schen Industrie und Handel (Vertikales Marketing) zugesandt, die v. a. kleine und mittlere Unternehmen schädigen sowie zu nichtleistungsgerechten Einkommensvor­teilen einer Marktseite und zu machtbeding­ten Wettbewerbsverzerrungen führen. Es handelt sich um einen rechtlich unverbindli­chen Beispielskatalog für Tatbestände, bei denen es zu Wettbewerbsverzerrungen kommen kann. Einige Praktiken, insb. die verschiedenen Arten von Funktions- und Risikoverlagerungen, erscheinen nicht schlechthin problematisch, sondern nur in­soweit, als diese Leistungen den Lieferanten oder Abnehmern einseitig abverlangt wer­den. Als Tatbestände, bei denen es zu Wett­bewerbsverzerrungen kommen kann, sind aufgeführt: Eintrittsgelder für Erstaufträge, Regalmieten, Werbekostenzuschüsse, Sonderleistungen bei Neueröffnungen, Ver­lagerung der Regalpflege, Verlagerung der Preisauszeichnung, Inventurhilfe, Listungs- gebühren, Deckungsbeiträge für Umsatz- ausfälle, Darlehen zu nichtmarktgerechten Bedingungen, Investitionszuschüsse, Betei­ligung an Geschäftseinrichtungen, Buß- und Strafgelder, Fordern eines „Bündels“ von Sonderleistungen mittels Fragebogen, Preis- fallklausel, jederzeitige Kontrolle des Ab­nehmers im Betrieb des Herstellers, Rabatt­kumulierung, nachträgliche Erhöhung der vereinbarten Rückvergütungssätze für die Umsatzprämie, besonders lange Zahlungs­ziele, Abwälzung von Kosten organisatori­scher Betriebsumstellungen auf Lieferanten, Lieferverpflichtungen in ungewisser Höhe, Ausschluß der Kreditsicherung durch For­derungsabtretung, gespaltener Abonne­mentspreis, gespaltener Anzeigenpreis und kostenlose Werbeexemplare über längeren Zeitraum. Die Spitzenorganisationen und weitere Ver­bände der gewerblichen Wirtschaft haben die Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft aufgegriffen, Wettbewerbsver­zerrungen in der Wirtschaft entgegenzu­treten. Sie haben hierzu eine gemeinsame Er­klärung vom 7.10.1975 mit Fortschreibung vom 25.6.1984 abgegeben, um mit dieser Zu­sammenstellung im Wege der Selbsthilfe der Wirtschaft Störungen des Leistungswettbe­werbs zu vermeiden und zu verhindern. Die gemeinsame Erklärung enthält keine ver­bindlichen Wettbewerbsregeln; jedoch werden die Unternehmen und die Organisa­tionen der gewerblichen Wirtschaft aufge­rufen, die Grundsätze in der Praxis zu ver­wirklichen. Eine unmittelbar rechtliche Wirkung kommt weder dem Sündenregister noch der gemeinsamen Erklärung zu. Betriebsform des stationären Einzel­handels, die auf einer Verkaufsfläche von mindestens 400 qm ein Vollsortiment an Nahrungs- und Genußmitteln einschließlich Fnschwarengruppen sowie ergänzend Ver- und Gebrauchsgüter des täglichen Bedarfs (Non-Food) überwiegend in Selbstbedie­nung anbietet. Bezogen auf die obere Ver­kaufsflächenbegrenzung differiert die Be­griffsverwendung in Marketingforschung und -praxis: So spricht die A. C. Nielsen GmbH, Frank­furt, im Rahmen ihrer Handelspanelfor- schung in der Bundesrepublik Deutschland (Nielsen-Lebensmitteleinzelhandels-Index) bereits ab 800 qm von „kleinen Verbrau­chermärkten“, während sie im Zusammen­hang mit ihren weltweiten Strukturunter­suchungen das entsprechende Betriebs- größenintervall bis auf
2. 500 qm - dem Schwellenwert für Hypermärkte -ausdehnt. Das Deutsche Handelsinstitut Köln (DHI), verzichtet demgegenüber auf die Angabe ei­ner Obergrenze; sie ergibt sich allenfalls aus der Größenordnung nach aus den Begriffs­merkmalen der - im übrigen auch vom Angebot her - anders dimensionierten SB-Cen- ter (ab
1. 500 qm) und SB-W arenhäuser (ab
4. 000 qm). Nach den Ergebnissen der jährlichen Erhe­bungen des DHI zur Zahl und Struktur der SB-Geschäfte haben die Supermärkte zwar ihren Anteil an der Gesamtzahl und an der Gesamtverkaufsfläche der SB-Läden ausbauen können (vgl. Tab. 1 und 2); gleich­wohl ergaben die diesbezüglichen „Sorti­mentserhebungen“ aber auch, dass die Su­permärkte in der jüngeren Vergangenheit gegenüber anderen Betriebsformen des Lebensmitteleinzelhandels, insb. gegenüber den SB-Centern und den Discount­märkten, an Profil und Wettbewerbskraft eingebüßt haben: So sind im Frischebereich - dem seit jeher herausgestellten Charakteri­stikum der Supermärkte - die Artikelzahlen und der entsprechende Umsatzanteil derzeit rückläufig, auch wenn dabei zwischen den einzelnen Artikelgruppen noch zu differen­zierenwäre.    

Literatur:  Deutsches Handelsinstitut Köln, Abschmelzungsprozeß setzt sich fort  Zum Stichtag 1.1.1989 weniger SB-Geschäfte als im Vorjahr, in: Dynamik im Handel, 33. Jg. (1989), Heft 7, S. 2-8. Dasselbe, Sortimente wachsen kräftig, in: Lebens­mittelzeitung, 41. Jg. (1989), Nr.41 (LZ-Journal), S.J10-J12.

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