(= Handelsoptimum) Zustand, in dem zwischen den Mitgliedern einer bestimmten Gruppe (Wirtschaftsgesellschaft) kein weiterer Tausch von Gütern (produktive Leistungen eingeschlossen) mehr möglich ist, der zumindest eine Person besser stellen könnte, ohne dass eine andere Wohlfahrtseinbußen hinnehmen müßte (gemessen an den Präferenzen der Betroffenen). Dies impliziert, dass die Grenzraten der Gütersubstitution für alle Wirtschaftssubjekte gleich sind, die diese Güter nachfragen. Wenn keine institutionellen Hemmnisse (Informationsmängel, fehlende Märkte etc.) den Tausch behindern und somit die Wirtschaftssubjekte den gleichen (nicht monopolistisch fixierten) Preisrelationen gegenüberstehen, kommt ein Handelsoptimum zustande. Ein totales Konkurrenzgleichgewicht impliziert deshalb ein Handelsoptimum (Gerard DEBREU) ebenso wie die Entscheidungsregeln im Modell des Konkurrenzsozialismus (Oskar LANGE, Fred M. TAYLOR). Dass konkurrenzwirtschaftliche Bedingungen nicht allein zu einem Handelsoptimum führen, demonstriert u.a. die Theorie des bilateralen Monopols (Ausbeutung) ebenso wie die theoretisch unendliche Vielzahl von Handelsoptima für ein gegebenes Güterbündel in Abhängigkeit von der Einkommensverteilung. Literatur: Sohmen, E. (1976). Debreu, G. (1969). Bator, F.M. (1957)
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