(Urverlader). Begr. aus dem Spediteursammelladungsverkehr. U. ist, wer verschiedene Güter an einen Spediteur zur Versendung/Beförderung/Lieferung an bestimmte Empfänger übergibt. Der Spediteur sammelt die Güter und stellt sie zu einer Transportladung zusammen. Die rechtliche Grundlage stellt der Speditionsvertrag dar, den der U. mit dem Spediteur abschließt. Vgl. Versender.
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