Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Verausgabung

Ein Betrag ist verausgabt, wenn er abgeflossen ist. Mit der Hingabe eines Schecks gilt der Betrag grundsätzlich als verausgabt, nicht erst bei der Belastung (§ 11 Abs. 2 EStG).
Bei Zahlungsauftrag an die Bank gilt die Verfügung über das Bankkonto erst als erfolgt, wenn die Bank die Überweisung ausgeführt hat.
Zinsen sind mit der Zahlung abgeflossen. Ein Zahlungsabfluss liegt nicht vor, wenn Geldmittel auf Konten eingezahlt werden, über die der Zahlungsempfänger noch nicht verfügen kann, oder wenn Werbungskosten ohne wirtschaftlich vernünftigen Grund vorausgezahlt werden. So ist die Zahlung eines Damnums unbeachtlich, wenn sie um mehr als einen Monat vor Auszahlung des Darlehens geleistet wird.

Vorhergehender Fachbegriff: Verarbeitung | Nächster Fachbegriff: Veränderungsbilanz



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : EUREX (European Exchange) | Ordinalaxiom | Petri-Netze

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon