Gesamtheit der Verbandsgremien, deren Zusammenwirken die Struktur und Eigenheit eines Verbandes kennzeichnet. Der verbandliche Willensbildungsprozess vollzieht sich typischerweise in Mitgliederversammung, Ausschuß, Delegiertenversammlung, Vorstand, Geschäftsführung. a) Mitgliederversammlungen treffen im Regelfall die Grundsatzentscheidungen für den Verband, nehmen jedoch auf das Tzise,gewIiehen veisls,ielibWeise wenig Einfluß. Dies ist u.a. durch die Tagungsfrequenz bestimmt. Mitgliederversammlungen tagen in größeren zeitlichen Abständen und können daher nur in Ausnahmefällen zu aktuellen Vorkommnissen (außerordentliche Mitgliederversammlung) Entscheidungen treffen. Das zwingt zur Delegation von Entscheidungsbefugnissen (z.B. an Vorstände oder Delegiertenversammlung). b) In den Ausschüssen werden im Gegensatz zur grundsätzlichen Aufgabenstellung der Mitgliederversammlung fachspezifische Aufgaben wahrgenommen. Sie können entscheidungsvorbereitend tätig sein, Aufgaben eigenverantwortlich wahrnehmen oder Kompetenzen zur abschließenden Erledigung von Projekten haben. c) Die Delegiertenversammlung tritt an die Stelle der Mitgliederversammlung, wenn Mitgliederzahl oder andere Kriterien die Durchführung von Mitgliederversammlungen nicht ermöglichen oder nicht sinnvoll erscheinen lassen. Sie entscheiden dann über verbandliche Zielsetzung, Vorstandswahlen, Entgegennahme von Rechenschaftsberichten, Entlastung von Amtsträgern usw. d) Dem Vorstand fällt im Regelfall die Führungsfunktion im Verband zu. Er soll die Interessen der verbandszugehörigen Mitglieder gegenüber Dritten vertreten. Gehört dem Vorstand eine vergleichsweise große Zahl von Funktionären an (Gesamtoder Hauptvorstand), bewirkt dies, dass die Entscheidungsvorbereitung diesem Gremium selbst kaum möglich ist, dass es nicht sehr häufig zusammentritt und Entscheidungen mehr auf Grundsatz- und Ausnahmesituationen beschränkt. Der Verband wird dann durch den engeren oder geschäftsführenden Vorstand (ggf. BGB-Vorstand) nach außen vertreten, der auch EntScheidungen im Dispositionsbereich für die laufende interne Verbandsarbeit trifft. e) Die Geschäftsstelle vollzieht die verbandlichen Zielsetzungen und produziert die verbandlichen Dienstleistungen. Die Mitarbeiter sind im Regelfall hauptberuflich tätig. Die Geschäftsführung bereitet Vorstandsentscheidungen vor und berät den Vorstand, erledigt die laufende Arbeit und vertritt den Verband nach außen, soweit sie dazu die Kompetenz hat. Die Bedeutung der Geschäftsführung für den Willensbildungsprozess im Verband wird daraus erkennbar, dass vielfach Mitglieder der Geschäftsführung stimmberechtigte Mitglieder des Verbandsvorstandes sind. Zunehmend ist eine Tendenz festzustellen, den Vorsitz oder die Präsidentschaft des Verbandes nicht mehr ehrenamtlich, sondern hauptamtlich wahrzunehmen. K.W.L. Literatur: Lippold, K.W. (1974)
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