Kundenzeitschrift Verbraucherzentrale Die Verbraucherzentralen (VZ) sind die in jedem Bundesland auf Landesebene tätigen unabhängigen, gemeinnützigen Verbraucherorganisationen. Sie wurden meist in den 50 er Jahren in der Rechtsform des eingetragenen Vereins als Verband von Verbänden gegründet. Mitglieder sind Familien-, Frau- en-, Wohlfahrts- und Mieterverbände, Gewerkschaften, z.T. auch politische Parteien und örtliche Verbrauchervereine bzw. einzelne Verbraucher. Die Finanzierung erfolgt überwiegend aus öffentlichen Mitteln (Land, Bund, Kommunen), zu einem kleineren Teil auch aus eigenen Einnahmen. Pro Bürger und Jahr steht den VZ im Durchschnitt knapp EUR 1,- für ihre Arbeit zur Verfügung. Die VZ sind auf den verbraucherpolitischen Tätigkeitsfeldern rechtlicher Verbraucherschutz, V erbraucherinformation, Verbraucherberatung, V erbraucherbil- dung und Interessenvertretung der Verbraucher tätig: Nach dem Rechtsberatungsgesetz sind sie zur außergerichtlichen Besorgung von Rechtsangelegenheiten von Verbrauchern im Rahmen ihres Aufgabengebietes befugt. So werden pro Jahr bundesweit mehrere hunderttausend Einzelberatungen, i.d.R. Reklamationsberatungen, durchgeführt. Einige VZ nehmen auch ihre Verbandsklagebefugnis nach § 13 AGBG und UWG wahr, dies in Abstimmung mit dem Verbraucherschutzverein (VSV) in Berlin. Bekannt wurden z. B. Aktivitäten der VZ gegen sittenwidrige Ratenkredite von Teilzahlungsbanken, die Wertstellungspraxis des Kreditgewerbes und die Zins- und Tilgungs- verrechnungsmodalitäten bei Hypotheken. Verbrauchemfomationen werden über diverse Materialien, eigene Broschüren und v. a. eine intensive Öffentlichkeitsarbeit über Print- und Funkmedien verbreitet. Im Rahmen der Verbraucherbildung sollen dem Verbraucherinteresse dienende Kenntnisse, Einstellungen und Verhaltensweisen über die Vorschulerziehung, die Schulen und die Erwachsenenbildung vermittelt werden. Hierzu werden Materialien erstellt und Kontakte zu Personen und Institutionen in den genannten Bildungsbereichen unterhalten. Die VZ mit ihren knapp 200 örtlichen Beratungsstellen sind Träger der Verbraucherberatung. Persönliche, telefonische oder schriftliche Beratungen ergeben unmittelbaren Kontakt zu über 3 Millionen Verbrauchern im Jahr. Zu den traditionellen Beratungsgebieten Vorkaufs-(= Produkt-) und Nachkaufs-(= Reklamations-)Beratung sowie Ernährungsberatung sind in den letzten Jahren eine Reihe neuer Themen hinzugetreten: Energie-,Wohn-, Umwelt-, Schulden-, Kredit- und Versicherungsberatung. Von einigen VZ wurden Modellversuche zur Patienten- und Baufinanzierungsberatung auf- genommen. Die strikt anbieterneutrale Beratung wird von Jahr zu Jahr stärker nachgefragt. In der Beratungstätigkeit anfallende Erkenntnisse werden von den VZ als Interessenvertretung der Verbraucher gegenüber den Anbietern privater wie öffentlicher Güter und Dienstleistungen vorgebracht. Falls dadurch keine Problemlösungen erfolgen, wird dies durch Öffentlichkeitsarbeit und/oder die Anregung gesetzlicher Regelungen weiterver- folgt. Anschriften: Die Anschriften der Verbraucher-Zentralen und ihrer Beratungsstellen können den örtlichen Telefonbüchern entnommen oder über die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände, Heilsbachstraße 20,5300 Bonn 1, erfragt werden.
Literatur: Rock, R.; Schaffartzik, K.-H. (Hrsg.), Verbraucherarbeit. Herausforderungen der Zukunft, Frankfurt, New York 1983.
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