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Verkaufsniederlassung

(auch Verkaufsfilialen) sind unternehmungseigene Verkaufsorgane, die rechtlich und wirtschaftlich in die Organisation eines Her­stellers oder eines Großhändlers eingebun­den sind. Sie werden primär errichtet, um di­rekten Kontakt zu den Abnehmern zu haben und diese intensiv beraten zu können. Ver­kaufsniederlassungen übernehmen häufig nicht nur Aufgaben des Verkaufs, sondern erfüllen Funktionen in den Bereichen Repa­ratur, Service und Ersatzteilbevorratung, wie z.B. in der Automobilindustrie. Daneben vertreiben v. a. Unternehmungender Chemi­schen und Pharmazeutischen Industrie sowie Kaffeeröster, aber auch Schuh-, Porzellan- und Nähmaschinenhersteller ihre Produkte über Verkaufsniederlassungen. Nicht selten wird dieser direkte Vertriebsweg mit einem anderen Vertriebsweg kombiniert, wodurch ein mehrgleisiger Vertrieb entsteht (Ver­triebswegepolitik). Oft werden die so defi­nierten Verkaufsniederlassungen auch als Fabriklädenbezeichnet.         

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