Siehe Wechsel
(Solawechsel) ist ein Wechsel, bei dem Aussteller und Bezogener identisch sind. Er stellt ein Zahlungsversprechen dar und dient Finanzierungszwecken.
Solawechsel.
Auch: Eigen-, Sola-, trockener Wechsel. Wechsel, in dem der Wechselaussteller selbst die Verpflichtung zur Zahlung der Wechselsumme übernimmt. Finanzwechsel, deren Funktion der der eigenen Akzepte entspr. ist; daher werden sie auch in der gleichen Position der Bankbilanz ausgewiesen (als »Eigene Akzepte und Solawechsel«).
Im Gegensatz zum gezogenen Wechsel umfasst der eigene Wechsel (andere Bezeichnung: Solawechsel) das unbedingte Zahlungsversprechen des Wechselausstellers, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen. Ein Bezogener existiert beim eigenen Wechsel nicht. Vielmehr haftet der Aussteller des eigenen Wechsels in der gleichen Weise wie der Akzeptant eines gezogenen Wechsels.
Siehe: Sola-Wechsel
andere Bezeichnung: Solawechsel; siehe Eigener Wechsel und Wechsel.
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