Noch einfachere Zollbehandlung als bei Zoll-Einzelanmeldung. Sie muss beim zuständigen Hauptzollamt auf einem Formular beantragt und im Hinblick auf die erwarteten Warensendungen im Einzelnen erläutert werden. Nach Bewilligung ist der Zollbeteiligte von der Gestellungspflicht befreit. Die Zollbehandlung erfolgt nach Eintritt des Zollgutes in das Zollgebiet durch die Anschreibung der Zollstelle. Die Anschreibung bewirkt einerseits die Entstehung der Zollschuld, andererseits den Übergang des Zollgutes zum Freigut.
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