Siehe auch: Exklusivvertieb
Exklusivvertrieb
(Alleinvertriebsvereinbarung): Eine vertragliche Vereinbarung zwischen einem Hersteller und einem Händler, durch die dem Händler das alleinige Recht des Vertriebs eines oder mehrerer Erzeugnisse des Herstellers in einem fest umgrenzten Gebiet (“Gebietsschutz”) eingeräumt wird. Dabei können im einzelnen die den Händlern zugesagten Ausschließlichkeitsrechte je nach Art und Absicherung und auch nach dem Umfang der von ihnen übernommenen Vertriebsfunktionen unterschiedlich gestaltet werden. Generell beschränken die Alleinvertretungsverträge in der Regel die rechtsgeschäftliche Handlungsfreiheit des Händlers, des Herstellers oder beider (Vertriebswegebindung des Händlers, Alleinvertriebsverpflichtung des Herstellers, Preisbindungen, Bindungen des tatsächlichen Händlerverhaltens).
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