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Exklusivvertrieb

(Alleinvertrieb, Ausschliesslichkeitsvertrieb) oft mit einer Vertriebsbindung gekoppelte Form des Kontraktmarketing, bei der ein Hersteller seine Produkte in verschiedenen Regionen ausschliesslich über jeweils einen Vertragshändler absetzt und das Netz der Absatzmittler deshalb nach bestimmten qualitativen oder quantitativen Kriterien selbst gestalten kann (Vertragshandel).

[s.a. Kontraktmarketing] Exklusiwertrieb (Alleinvertrieb, Ausschließlichkeitsvertrieb) liegt vor, wenn ein Hersteller alle oder einen Teil seiner Produkte in einem festgelegten Gebiet ausnahmslos über einen Vertragshändler absetzt (regionale Alleinvertriebsberechtigung). Der Hersteller selektiert seine unmittelbaren Handelspartner (Vertragshändler) nach qualitativen und quantitativen Kriterien. I.d.R. wird in den vertraglichen Vereinbarungen mit dem unmittelbaren Abnehmer auch die Weitergabe der Produkte festgelegt.


Selektivvertrieb, Vertriebswegepolitik

Eine Form des Vertriebs, bei der ein Hersteller seine Erzeugnisse ausschließ­lich über seine Vertragshändler vertreibt und auch verpflichtet ist, sie nicht selbst direkt an die Abnehmer zu vertreiben.
vgl. Alleinvertrieb

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