Anhang an einen Wechsel
Ein mit einem Wechsel dauerhaft verbundenes Blatt zur Eintragung von Erklärungen (zum Beispiel Indossament, Wechselbürgschaft oder Protest), wenn die Rückseite des Wechsels bereits vollständig beschrieben ist. Für die Praxis ist ein Einheitsvordruck in Gebrauch, auf dem die wesentlichen Daten des Wechsels wiederholt werden.
(französisch: Verlängerung). An einen Wechsel angeklebtes Blatt zur Anbringung weiterer Indossamente, wenn auf der Rückseite des Wechsels kein Platz mehr ist.
Die Allonge ist ein mit einem Wechsel oder einem anderen Orderpapier fest zu verbindender Anhang, auf dem die Übertragung des Papiers auf einen Dritten angewiesen wird (Indossament).
Auch: Anhang. Verlängerungsstück bei Namenspapieren, vor allem Wechseln, für das Indossament, einen Quittungsvermerk oder die Protesturkunde, wenn die Rückseite des Papiers bereits vollständig beschriftet ist. Dieses besondere Formular dient der Aufnahme weiterer Indossamente, eines Quittungsvermerks, einer Protestbeurkundung usw. Die Allonge muss mit dem Wechsel fest verbunden und an der Verbindungsstelle gestempelt (Firmen-, Dienststempel) sein. Bei rediskontfähigen Wechseln müssen die wesentlichen Wechselmerkmale auf der Allonge wiederholt werden.
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