Kreditinstitute müssen nach der Abgabenordnung die Stammdaten aller Verfügungsberechtigten über Konten und Schließfächer so speichern, daß aufgrund eines alphabetisch geführten Namensverzeichnisses jederzeit Auskunft darüber gegeben werden kann, über welche Konten und Schließfächer eine Person bei dieser Bank verfügen kann. Verfügungsberechtigte sind die Kontoinhaber und die Bevollmächtigten.
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