Zu jeder Investition gibt es Grundsätzlich die Alternative der Unterlassung und der Kapitalanlage in anderen Projekten innerhalBund außerhalb des Unternehmens. Die Unterlassungsalternative (Nicht oder NullInvestition) dient als generelle Vergleichsbasis bei der Beurteilung der absoluten Vorteilhaftigkeit von Investitionsprojekten. Das Problem der Ermittlung einer relativen Vorteilhaftigkeit stellt sich bei der Auswahl zwischen mehreren gleichgearteten Investitionsalternativen (z. B. unterschiedliche maschinelle Anlagen zur Herstellung des gleichen Produktes). Das gewählte Investitionsprojekt muß mindestens die Opportunitätskosten (Nutzenentgang) der verdrängten Alternativinvestition erbringen. Um Investitionsalternativen bezüglich ihrer Lebensdauer, der Struktur der Rückflüsse und des Kapitaleinsatzes vergleichbar zu machen, muß gegebenenfalls eine Differenzinvestition eingeführt werden, soweit keine Anlage der Differenzbeträge zum Kalkulationszinsfuß unterstellt werden kann.
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