Das Angemessenheitsprinzip bedeutet eine Beschränkung bei der Gewinnerzielung. Es wird bewußt auf eine Maximierung des Gewinnes verzichtet. Der Grundsatz der Gewinnbeschränkung als Zielsetzung betrieblicher Betätigung ist im System der Marktwirtschaft nur bei bestimmten Betrieben, die einen öffentlichen Bedarf decken und von der öffentlichen Hand betrieben werden, anzutreffen. Von den Unternehmungen wird im allgemeinen vielmehr das erwerbswirtschaftliche Prinzip verfolgt.
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