Aufgebot heißt die öffentlich gemachte Aufforderung eines Gerichts an Gläubiger oder Wertpapierbesitzer. Rechte oder Ansprüche anzumelden. Im Aufgebotsverfahren wird der Antragsteller des Aufgebots, der Inhalt des Aufgebots und ein letztmöglicher Termin genannt. bis zu dem der unbekannte Beteiligte seine Rechte oder An- sprüche heim Gericht anmelden kann.
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