Betriebsfremde Aufwendungen sind Aufwendungen, die nicht zur Leistungserstellung dienen und nichts mit dem Betriebszweck zu tun haben.
Beispiel:
Spende an das Deutsche Rote Kreuz, Spekulationsverluste, Schenkungen.
Siehe auch: Aufwendungen
Teil der neutralen Aufwendungen. Durch nicht bankleistungserstellungsbe-zogene Tätigkeiten einer Bank entstehende Aufwendungen. Ggs.: betriebliche, neutrale Aufwendungen.
Die betriebsfremden Aufwendungen und die betriebsfremden Erträge bilden zusammen mit den außerordentlichen Aufwendungen und den außerordentlichen Erträge die neutralen Aufwendungen bzw. die neutralen Erträge. Ihre Differenz ergibt das neutrale Ergebnis. Die betriebsfremden Aufwendungen und Erträge sind Aufwendungen und Erträge für außerbetriebliche Zwecke, die mit der Erstellung der Betriebsleistung nicht unmittelbar im Zusammenhang stehen.
In der Gewinn- und Verlustrechnung der Kapitalgesellschaften werden die betriebsfremden Aufwendungen und Erträge gemäß § 275 HGB sowohl beim Gesamtkostenverfahren als auch beim Umsatzkostenverfahren bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen, wenn sie die gewöhnliche Geschäftstätigkeit betreffen, sonst bei den außerordentlichen Aufwendungen und Erträgen ausgewiesen.
Der betriebsfremde Aufwand ist Bestandteil des neutralen Aufwands (Aufwand, neutraler). Betriebsfremder Aufwand liegt dann vor, wenn ein Wertverzehr (z. B. Spenden) keinerlei Beziehung zur betrieblichen Leistungserstellung hat.
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