Der neutrale Aufwand ist ein Begriff aus der Kostenrechnung.
Neutrale Aufwände setzten sich zusammen aus:
1. Betriebsfremder Aufwand
Diese Aufwände stehen in keinem Zusammenhang mit der eigentlichen Betriebsaufgabe, d.h. sie werden nicht durch Erstellung von Betriebsleistungen verursacht.
Beispiele:
· Pacht für ein nicht dem Betrieb dienendes Grundstück
· Reparaturen für betrieblich nicht genutzte Gebäude
2. Außerordentlicher Aufwand
Diese Aufwände sind zwar betrieblich, aber fallen zeitlich und der Höhe nach unregelmäßig an.
Beispiele:
· Forderungsausfall
· Kursverluste
· Schadensfälle, die nicht durch eine Versicherung gedeckt sind.
3. Periodenfremder Aufwand
Diese Aufwände sind zwar auch betriebsbedingt, fallen aber in einer anderen Abrechnungsperiode an.
Beispiele:
· Mietvorauszahlungen
4. Sonstige neutrale Aufwände
Dazu gehören alle sonstigen Positionen, die in der Kostenrechnung anders behandelt werden.
Beispiele:
· Abschreibungen
· Zinsen für das Fremdkapital (Fremdkapitalzinsen)
In der Kostenrechnung werden neutrale Aufwände ausgeschieden.
Neutraler Aufwand gehört zu den Grundbegriffen des Rechnungswesens.
Im Zusammenhang mit der Abgrenzung von Kosten und Aufwand trennt man den neutralen Aufwand vom Zweckaufwand.
Neutraler Aufwand ist der Aufwand, der nicht durch den ordentlichen (= regelmäßigen) betrieblichen Leistungsprozeß bedingt ist, also keinen Kostencharakter hat.
Hinweis:
Man gliedert den neutralen Aufwand in:
- betriebsfremden Aufwand (Spende, Schenkung),
- außerordentlichen Aufwand (Verlust bei Maschinenverkauf),
- periodenfremden Aufwand (Steuernachzahlung aus früheren Jahren).
ist der Aufwand, der nicht der gewöhnlichen betrieblichen Leistung zuzurechnen ist. Er kann außerordentlich sein (z.B. Brandschaden und dergl.), betriebsfremd (z.B. Verlust aus Beteiligungen, die nicht aus betrieblichen Gründen bestehen) oder periodenfremd (z.B. Kostennachzahlung für Prozeß im vergangenen Geschäftsjahr).
Aufwand
Der gesamte Aufwand einer Abrechnungsperiode läßt sich in Zweckaufwand und neutralen Aufwand einteilen. Im Gegensatz zum Zweckaufond wird der neutrale Aufwand nicht durch die betriebüche Leistungserstellung verursacht. Der neutrale Aufwand ist der Teil des Aufwands, dem keine Kosten gegenüberstehen. Der neutrale Aufwand setzt sich zusammen aus dem betriebsfremden Aufwand (Aufwand, betriebsfremder), dem außerordentlichen Aufwand (Aufwand, a. o.) und dem bewertungsbedingten neutralen Aufwand. Ein bewenungsbedingter neutraler Aufwand liegt dann vor, wenn in der Finanzbuchhaltung ein höherer Wertverzehr (z. B. im Wege der Abschreibung) angesetzt wird als in der Kostenrechnung.
Siehe auch: Aufwendungen, die betriebsfremd oder außerordentlich sind; ihnen stehen keine Grundkosten gegenüber.
Siehe auch: Aufwendungen
Betriebs-, periodenfremde und ausserordentliche Aufwendungen der Bank.
entsteht dann, wenn die Aufwandsposition betriebsfremd (Spenden an gemeinnützige Organisationen o.Ä.), periodenfremd (Steuernachzahlungen o.Ä.), ausserordentlich (Feuerschaden o.Ä.) oder bewertungsbedingt (bilanzielle Abschreibungen höher als kalkulatorische) ist. Siehe auch Kostenartenrechnung.
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