Kursfeststellung
(Going Public, Durchführungsphase). Die Preisfestsetzung erfolgt ausschliesslich auf Basis der von den Investoren abgegebenen Kaufwünsche (Orders mit Preis und Menge). Die Zuteilung hängt vom gebotenen Preis ab, wobei Investoren die bereit sind einen höheren Preis zu bezahlen als erste bedient werden. Solange Material vorhanden ist erfolgt auch eine volle Zuteilung. Zu geringe Kaufwünsche erhalten demgegenüber keine Zuteilung. Auktionsverfahren werden zur Emissionspreisfestsetzung beim Going Public (Going Public, Durchführungsphase) nur mehr selten verwendet. Ausnahmen sind zum Beispiel Frankreich und Israel.
Vorhergehender Fachbegriff: Auktionsprinzip | Nächster Fachbegriff: AUMA
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|