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Ausgleichsteuer

(Folgesteuer) soll Steuervermeidungen durch sachliche Substitution und folglich Einnahmeverluste des Staates verhindern. So folgt einer Erbschaftsteuer die Schenkungsteuer und einer Besteuerung des Kaffees die des Tees und anderer Substitute. Neuerdings wird auch der Grenzausgleich durch die Einfuhrumsatzsteuer als Ausgleichsteuer bezeichnet.

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