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Grenzausgleich

positive oder negative Zölle im Intra-EG- Handel mit Agrarprodukten ( agrimonetäres System).

vom Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften (EG) am 12.5.1971 nach französischem Vorbild (1969) eingeführtes System der Preissicherung im Rahmen der Europäischen Agrarmarktordnung. Ziel ist die Neutralisierung der Auswirkungen von Wechselkursänderungen auf die »einheitlichen« europäischen Agrarpreise (Richt-, Schwellen-, Interventionspreise). Diese werden jährlich in ECU (bis 1979 Europäische Rechnungseinheiten) festgelegt und mit Hilfe von Agrarumrechnungskursen (»grüne Paritäten«) in nationalen Währungen ausgedrückt. Würde die Berechnung z.B. der DM-Preise auf Basis der im Europäischen Währungssystem (EWS) geltenden Leitkurse erfolgen, schlüge jedes Realignment auf die DM-Agrarpreise und in der Folge auch auf die DM-Einkommen und die Wettbewerbsposition der deutschen Bauern durch. Die grünen Paritäten intendieren deshalb eine Entkoppelung von Wechselkursgitter und Agrarpreisgefüge (in nationalen Währungen). Der Sinn des Verfahrens kann auf die Formel gebracht werden, dass der »alte« Leitkurs unter dem Namen grüne Parität (oder Agrarleitkurs) zeitweilig fortgelten soll.
Grenzausgleich Da der laufende Agrarhandel in Wirklichkeit aber von den aktuellen Devisenmarktkursen bestimmt wird, findet eine Umsetzung des Systems in der Weise statt, dass nach Maßgabe der prozentualen Differenz (Grenzausgleichssatz) zwischen der grünen Parität und dem aktuellen ECU-Leitkurs eine Korrektur (in Form von Einfuhrabgaben, Ausfuhrerstattungen) erfolgt, die eine Stabilisierung aller marktordnungsrelevanten, in nationalen Währungen zustandekommenden Agrarpreise gewährleisten soll. Die Währungsausgleichsbeträge (Produkt aus Interventionspreis und Grenzausgleichssatz) werden von der EG-Kommission grundsätzlich nach jedem Realignment angepaßt, sofern der Rat nicht eine Berichtigung der grünen Paritäten beschließt, um die Wechselkursspaltung nicht zu vertiefen und zu perpetuieren. Der im Prinzip als System multipler Wechselkurse konzipierte Grenzausgleich war von Anfang an technisch kompliziert (fester, variabler Grenzausgleich, Freimargen) und litt unter der Erbkrankheit aller Subventionen, statt als vorübergehende Anpassungshilfe zu fungieren, zur Dauereinrichtung zu degenerieren und wettbewerbspolitisch intransparent zu werden. Daher kam es zu wiederholten Modifikationen, grundlegend 1984. In den Folgejahren spielte der Grenzausgleich dank der Ruhe an der Währungsfront nur eine untergeordnete Rolle. Eine systemkonforme Anpassung an die Bedingungen des Europäischen Binnenmarktes schien deshalb bis zu den EWS-Krisen von 1992/93 nicht vordringlich. F.G. Literatur: Deutsche Bundesbank (1992a)

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