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Leitkurs

Der von den Regierungen der am EWS teilnehmenden Länder zwischen den jeweiligen Währungen vereinbarte Wechselkurs der Devisen, der Grundlage für die Festlegung der Bandbreite, d.h. des möglichen Schwankungsmaßes der Marktkurse ist.

Centralparity. Wechselkurs der am Wechselkursmechanismus II teilnehmenden Währungen gegenüber dem Euro, um den die Bandbreiten des Wechselkursmechanismus II festgelegt sind.

Siehe auch: Wechselkurs.

(central rate) Bezeichnung, die heute im allgemeinen für ein offiziell fixiertes Austauschverhältnis (Parität) der nationalen Währung zu einem gemeinsamen internationalen Nenner (z.B. Sonderziehungsrechte, Euro- päische Rechnungseinheit, Europäische Währungseinheit) und für die sich daraus ergebenden bilateralen Wechselkursverhältnisse (bilaterale Leitkurse) zwischen den einzelnen Währungen verwendet wird.

301/d/leitindikator/leitindikator.htm

(= central rate)
1. im - Smithsonian Agreement Vereinbarter und vom Internationalen Währungsfonds (IWF) gebilligter Wechselkurs als Grundlage für Devisengeschäfte auf dem Hoheitsgebiet von Mitgliedern des IWF, der nicht auf einem Paritätswert (Parität) beruhte, sondern durch geeignete, abkommensgerechte Maßnahmen in bezug auf die Interventionswährung stabil gehalten werden sollte und dem IWF (in Gold, Werteinheiten von Sonderziehungsrechten SZR oder in der Währung eines anderen Mitglieds) mitgeteilt werden mußte. Leitkurse waren als eine Art vorläufiger Parität mit weniger bindender Wirkung gedacht. Sie sind (wie die Paritäten) 1973 mit dem System von Bretton Woods untergegangen, als praktisch alle wichtigen IWF-Mitgliedsländer erklärtermaßen vom System - fester Wechselkurse Abstand nahmen. Nachdem am 1.4.1978 mit dem Inkrafttreten der
2. Änderung des IWF-Übereinkommens die mit dem IWF vereinbarten Paritäten ihre Geltung auch formell verloren, ermangeln die dem IWF notifizierten Leitkurse gleichfalls der Rechtsgrundlage, so dass sie faktisch und rechtlich gegenstandslos geworden sind.
2. in Europäischen Währungsrecheneinheiten (EWRE) ausgedrückte Wechselkurse, die im Abkommen über den Europäischen Wechselkursverbund angewandt wurden (Europäische Währungsschlange).
3. in ECU ausgedrückte Wechselkurse des Europäischen Währungssystems EWS, die zur Festlegung eines Gitters bilateraler Wechselkurse dienen. Jedes Teilnehmerland hält die Devisen-Kassakurse der Währungen der anderen Teilnehmer innerhalb von Margen. Sie liegen über und unter den Kreuzkursen, die sich aus den in ECU ausgedrückten Leitkursen ergeben.

Siehe: Wechselkurs

Der von der Währungsbehörde eines Landes festgelegte Mittelkurs der Währung dieses Landes gegenüber der Währung eines anderen Landes (bilateraler Leitkurs) oder gegenüber einem gemeinsamen internationalen Nenner, z. B. von 1971 bis 1978 gegenüber den Sonderziehungsrechten (am 31.03.1978 entsprach 1 SZR = 3,15665 DM); oder im Europäischen Währungssystem von 1979 bis 1998 gegenüber der ECU (zuletzt entsprach 1 ECU = 1,97738 DM). Der Begr. L. wird heute meist identisch mit Parität verwendet.

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