Währung, die zur Wechselkursregulierung eingesetzt wird. Als Hauptinterventionswährung im Rahmen des Abkommens über den Internationalen Währungsfonds fungierte der US-Dollar: Die Interventionspflicht der Währungsbehörden gemäss IWF-Statut wurde in der Weise erfüllt, dass nur der Kurs einer einzigen Währung, meist des US-Dollars, durch An- und Verkäufe innerhalb der vereinbarten Bandbreiten gehalten wurde. Daraus resultierte auch eine Stabilisierung der Wechselkurse zwischen allen übrigen Währungen (Parität, - Währungsschlange). Im Europäischen Währungssystem (EWS) existiert keine eigentliche Interventionswährung. Die bei Erreichen der Interventionspunkte obligatorischen Interventionen müssen symmetrisch erfolgen. Um also die Devisen-Kassakurse der Währungen der Teilnehmer innerhalb der obligatorischen Margen zu halten, die über und unter den Kreuzkursen liegen, welche sich aus den in ECU ausgedrückten Leitkursen ergeben, werden die jeweils betroffenen Währungen eingesetzt. Die Regelungen des EWS haben statt einer Interventionswährung die DM in der Funktion einer Ankerwährung entstehen lassen.
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