Von 1972 bis 1979 wurde aufgrund eines EG-Ministerratsbeschlusses in Europa eine »Zone stabiler Wechselkurse« geschaffen. Dies geschah dadurch, daß die Währungen der Mitgliedsländer untereinander Kursschwankungen nur in einem bestimmten Rahmen von Interventionspunkten aufweisen durften (Schlange), gegenüber dem US-Dollar jedoch innerhalb einer größeren Bandbreite. Aufgrund dieser »Bandbreite in der Bandbreite« sprach man auch von der »Schlange im Tunnel«. Die Währungsschlange wurde im März 1979 durch das EWS ersetzt.
(Europäischer Wechselkursverbund) Kursband, das durch ein regionales System fester Wechselkurse zwischen verschiedenen europäischen Währungen gebildet wird und die prozentualen Abweichungen der Wechselkurse von den jeweiligen rechnerischen Dollar-Leitkursen anzeigt. Durch das Smithsonian Agreement wurde die Schwankungsbreite der Wechselkurse der am Internationalen Währungsfonds beteiligten Länder gegenüber dem Dollar auf ±2,25% der Parität erweitert. Dadurch konnte zu einem bestimmten Zeitpunkt der Wechselkurs einer Nicht-Dollar-Währung gegenüber einer anderen Nicht-Dollar-Währung um maximal 4,5% von dem über die Dollarparität ermittelten rechnerischen Austauschverhältnis abweichen. Dem entsprach im Zeitablauf eine maximal mögliche Schwankungsbreite von 9%. Dieser Spielraum wurde von den EG-Ländem als nicht vereinbar mit einem Festkurssystem betrachtet. Die Währungsschlange entstand durch Beschluss des EG-Ministerrats vom März 1972, die Schwankungsbreite für die Wechselkurse zwischen EG-Währungen auf ±2,25% der vereinbarten Mittelkurse zu begrenzen. Unterschiede der Bewertungen der Verbundwährungen gegenüber dem Dollar können deshalb auch nicht größer als 2,25 Prozentpunkte sein, woraus sich bei graphischer Darstellung ein Kursband (»Währungsschlange«) ergibt. Zu Beginn des Währungsverbundes waren von April 1972 bis März 1973 die Kursschwankungen der beteiligten Währungen gegenüber dem Dollar durch die im Smithsonian Agreement festgelegten Interventionspunkte auf ±2,25% der Dollar-Leitkurse begrenzt (»Schlange im Tunnel« von 4,5% Breite). Mit dem Übergang zu freien Wechselkursen im März 1973 entfiel die Begrenzung für die Bewegung des Kursbandes gegenüber dem Dollar (Gruppenfloating, Blockfloating). Grundzüge der Funktionsweise des Europäischen Wechselkursverbundes (nach den 1978 geltenden Regelungen): Für die Zentralbanken der Mitgliedsländer bestand - Interventionspflicht in Partnerwährungen auf dem Devisenmarkt in unbegrenzter Höhe, wenn fest vereinbarte und publizierte Limitkurse erreicht wurden. Die Notenbanken jener Länder, in denen die Limitkurse erreicht wurden, intervenierten in der Praxis meist gleichzeitig, wobei die Notenbank der starken Währung die schwache Währung kaufte und die Notenbank der schwachen Währung die starke Währung verkaufte. Zwischen den Limitkursen durfte gewöhnlich nur nach Abstimmung unter den Notenbanken interveniert werden, ebenso bedurften Interventionen gegenüber dem Dollar i.d.R. der Abstimmung zwischen den beteiligten Notenbanken. Der 1973 geschaffene Europäische Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit sollte Finanzierung und Ausgleich der im Zuge der Interventionen entstandenen Salden erleichtern, indem Forderungen und Verbindlichkeiten aus Interventionen über ihn verrechnet wurden. Bis zum Saldenausgleich, der zum Ende des dem Interventionsmonat folgenden Monats fällig wurde, erhielten die Mitglieder unbegrenzten Interventionskredit von den betreffenden Notenbanken (»sehr kurzfristige Finanzierung«). Darüber hinaus konnte eine Verlängerung des Kredits um drei Monate in Höhe der Schuldner-quote (als kurzfristiger Währungsbeistand) in Anspruch genommen werden. Mit Zustimmung der Gläubiger war eine weitere Verlängerung um drei Monate möglich. Für den Saldenausgleich sollten grundsätzlich zunächst die Bestände des Schuldners an Gläubigerwährung verwendet werden, reichten diese nicht aus, waren Verbindlichkeiten entsprechend der Zusammensetzung der Währungsreserven des Schuldners zu tilgen. Bei Inkrafttreten des Währungsverbundes am 24.4.1972 gehörten ihm Belgien, die BRD, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande an. Großbritannien trat (gleichzeitig mit Dänemark) am 1.5.1972 dem Verbund bei, mußte aber anläßlich einer durch Inflation und Zahlungsbilanzschwäche bedingten Pfundkrise am 23.6.1972 wieder ausscheiden und seinen Wechselkurs freigeben. Auch Italien verliess wegen des anhaltenden Drucks auf seine Währung am 13.2.1973 die Schlange. Frankreich schied anläßlich der Ölkrise am 20.1.1974 aus dem Verbund aus, kehrte am 10.7.1975 in die Schlange zurück und trennte sich anläßlich einer Spekulationswelle gegen den Franken erneut am 15.3.1976 vom Verbund. Schweden war vom 19.3.1973 bis zum 28.8.1977 assoziiert. Gegen Ende 1978 waren Belgien, die BRD, Dänemark, die Niederlande sowie Norwegen (als assoziiertes Mitglied, ausgeschieden am 12.12.1978) an der Währungsschlange beteiligt. In dem Bemühen um eine Weiterführung der europäischen Integration wurde im März 1979 die Währungsschlange durch das Europäische Währungssystem (EWS) ersetzt. Literatur: Jarchow, H.-J., Rühmann, P. (1997). Deutsche Bundesbank (1978a) (1976 b)
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