Es beruht auf festgesetzten Paritäten (Leitkursen), die zwischen den beteiligten Staaten — offiziell — vereinbart werden, der Festlegung der Bandbreiten und der Berechtigung sowie Verpflichtung der beteiligten Zentralbanken, im Bedarfsfall am Devisenmarkt zu intervenieren. Die aktuellen Wechselkurse dürfen nur um einen bestimmten Prozentsatz über bzw. unter der Parität liegen. Erreicht ein Wechselkurs den oberen oder unteren Interventionspunkt, dann müssen die betroffenen Zentralbanken Devisen verkaufen oder kaufen, um ihn innerhalb der Bandbreite zu halten. Ein S. f W. kann also nur funktionieren, wenn die Zentralbanken über Währungsreserven verfügen bzw. bereit sind, Währungsreserven anzulegen. Wenn die Wechselkurse wegen gewichtiger und anhaltender gesamtwirtschaftlicher Verschiebungen (z. B. unterschiedlicher Preisniveau- und/oder realer Produktivitätssteigerungen) nicht mehr innerhalb der Bandbreite gehalten werden können, dann muss es zu einer Neufixierung (einem Realignment) kommen. Bedeutsame Beispiele für solche Systeme fester, aber anpassungsfähiger Wechselkurse waren das Bretton-Woods-System und das Europäische Währungssystem (I).
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