siehe Leitkursanpassungen.
Neufestsetzung der Wechselkurse in Systemen mit festen Wechselkursen (Europäisches Währungssystem (EWS)), wenn zum Beispiel wegen unterschiedlicher Inflationsentwicklungen in den Mitgliedsländern trotz massiver Interventionen der Zentralbanken die festgesetzten Bandbreiten der Wechselkurse nicht gehalten werden können. Im Realignment wird dann eine generelle Neubewertung, das heißt eine Auf- oder Abwertung der betroffenen Währungen vorgenommen.
Anpassung von Währungsparitäten bzw. Leitkursen im Rahmen internationaler Wechselkurssysteme mit im Grundsatz festen Wechselkursen. Wird notwendig bspw. durch Divergenzen der gesamtwirtschaftlichen Daten in den einzelnen beteiligten Ländern, hervorgerufen durch unterschiedliche wirtschaftliche Entwicklungen.
Engl. Anpassung; Neufestsetzung von Paritäten in Systemen fester Wechselkurse.
Neufestsetzung der Wechselkurse zwischen zwei oder mehreren Staaten aufgrund bi- oder multilateraler Vereinbarungen. Die Fixierung neuer Gleichgewichtswechselkurse soll das vor dem Realignment in Frage gestellte weitere Festhalten an festen Wechselkursen ermöglichen. Als das bedeutendste Realignment gilt das -Smithsonian Agreement. Mehrere Realignments erfolgten im Rahmen des - Europäischen Währungssystems.
Neuordnung der Wechselkurse in einem multilateralen Arrangement (Smithsonian Agreement; Europäisches Währungssystem EWS).
Damit bezeichnet man die Neuanpassung von Wechselkursen nach einer Veränderung der ursprünglichen Rahmenbedingungen.
Begr. f d. Neufestlegung von Leitkursen (Paritäten) und Bandbreiten im Rahmen eines internationalen Systems fester Wechselkurse. Mehrere solcher R. Fanden z. B. im Europäischen Währungssystem bis 1998 statt.
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