Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Interventionspunkte

Innerhalb des EWS II sind um die bilateralen Paritäten gewisse Schwankungsbreiten zugelassen. Diese betragen im Normalfall ± 15%. Sobald diese Grenzen erreicht sind, sind automatisch Devisenmarktinterventionen in unbegrenzter Höhe zur Aufrechterhaltung der bilateralen Paritäten vorgesehen. Deshalb bezeichnet man sie als Interventionspunkte.

sind die Preisschwellen für Devisen, bei deren Erreichen die Währungsbehörden (Zentralbank) Devisen an oder verkaufen, um den Kurs innerhalb der vorgesehenen Bandbreite zu halten. Diese ergibt sich durch die Festlegung des unteren und des oberen Interventionspunktes (zulässiger Tiefst- und Höchstpreis). Erreicht der Kurs für eine Währung einen Interventionspunkt, so erfolgt die regulierende Intervention; beim EWS bereits bei Annäherung an einen Interventionspunkt.

Oberer und unterer Interventionspunkt. Begrenzungen von Wechselkursschwankungen am Devisenmarkt in entspr. Währungssystemen (stufenflexibler Wechselkurse), die die Zentralbank o. a. Währungsbehörde durch Markteingriffe gem. internationalen Abkommen zu »verteidigen« hat.

Siehe auch: Bandbreite.

Bezeichnung für die beiden Endpunkte der Bandbreite für Wechselkursschwankungen um eine offizielle Parität ( Leitkurs) in einem System grundsätzlich fester Wechselkurse. Am sog. oberen (Devisen-)Interventionspunkt hat die Zentralbank durch entsprechenden (unbeschränkten) Verkauf von Devisen aus ihren Beständen (oder aus Kreditgewährung des Auslandes) einen weiteren Anstieg des Devisenkurses ( Abwertung) zu verhindern. Am unteren (Devisen-)Interven- tionspunkt besteht die Verpflichtung der Zentralbank, alle ihr angebotenen Devisen zu diesem Preis anzukaufen, so dass ein weiteres Sinken des Devisenkurses ( Aufwertung) verhindert wird (Interventionspolitik). interventionspunkte

Zwischen den Notenbanken verschiedener Länder vereinbarte Höchst-und Tiefstpunkte, zwischen denen sich die Devisenkurse der einzelnen Währungen frei bewegen können (Bandbreite), im Rahmen eines Systems fester Wechselkurse. Bei Über- bzw. Unterschreitung der festgelegten Interventionspunkte sind die Notenbanken verpflichtet, zu intervenieren und regulierend einzugreifen.
Siehe: Europäisches Währungssystem, Kursstützung

Vorhergehender Fachbegriff: Interventionspunkt | Nächster Fachbegriff: Interventionsschwelle



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Pflichtangebot | Planungskoordination | Teilpräferenzwertmodell

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon