Interventionspolitik
aus verschiedenen Veranlassungen den Trägern der Wirtschaftspolitik erteilte Eingriffsauflage zur Beeinflussung des freien Spiels der wirtschaftlichen Kräfte, insbes. von Angebot und Nachfrage am Markt. Die Interventionen können diskretionär im Rahmen des durch eine allgemeine Zielsetzung gebundenen Ermessens der Träger der Wirtschaftspolitik oder als Regelmechanismus projektiert sein. Interventionspflichten haben einen großen Stellenwert u.a.: a) in der Europäischen Agrarpolitik; b) auf dem Gebiet der äußeren Währungs politik, als Verpflichtung der Währungsbehörden (z.B. im Rahmen des Abkommens über den Internationalen Währungsfonds oder beim Europäischen währungssystem EWS), am Devisen-Kassamarkt Käufe bzw. Verkäufe zu tätigen, damit der - Wechselkurs gegenüber einer oder mehreren Währungen bestimmte Höchst- oder Mindestwerte (Interventionspunkte) nicht über- oder unterschreitet.
Vorhergehender Fachbegriff: Interventionismus | Nächster Fachbegriff: Interventionspolitik
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|