Währung, auf die sich eine Fremdwährung — etwa im Falle eines Festkurssystems oder eines Currency Boards — bezieht.
Währung, die im internationalen Währungssystem generell oder in einem bestimmten Währungsraum eine Art Leitfunktion innehat (Ankerfunktion); vor allem US$, Euro.
->Währung eines Landes, an dessen wirtschaftspolitischer Grundrichtung sich andere Länder orientieren, um eine ungewünschte Abwertung ihrer Währungen gegenüber der Ankerwährung zu verhindern. Die Herausbildung einer Ankerwährung erfordert einen eindeutigen Stabilitätskonsens der beteiligten Länder und ein (mitunter langfristig unter Beweis gestelltes) Vertrauen in die strenge Stabilitätsorientierung der Finanzpolitik und Geldpolitik des Ankerwährungslandes. Zur t ein Land gehalten, sich strikt dem stabilitätsorientierten Kurs des Ankerwährungslandes anzuschließen; u.U. erweist es sich für diesen Zweck als erforderlich, einen sogar noch schärferen Stabilitätskurs einzuschlagen. Solange eine Ankerwährung einen Stabilitätsvorsprung aufweist, profitieren die beteiligten Länder bei ihrer Inflationsbekämpfung durch die Ankopplung an einen derartigen Anker. Auf der anderen Seite erweist sich eine solche Ankopplung im Falle kurzfristiger Stabilitätseinbußen der Ankerwährung als Hindernis für eine u.U. gebotene expansivere Ausrichtung insbes. der Geldpolitik der dann preisstabileren Gefolgschaft. Im - Europäischen Währungssystem (EWS) war die D-Mark im Laufe der Zeit in die Rolle einer Ankerwährung hineingewachsen. Dies beruhte nicht nur auf dem langjährigen Stabilitätsvorsprung der D-Mark, sondern auch auf ihrem raumwirtschaftlichen Potential sowie auf asymmetrischen Elementen im Interventionsmechanismus des EWS. Letzteres ergab sich aus dem faktischen Verhalten der Zentralbanken im Falle von Kursstützungsoperationen. So wirkte die Deutsche Bundesbank (als die innerhalb des EWS grundsätzlich am stärksten auf Währungssicherung ausgerichtete Zentralbank) auf eine jederzeitige und vollständige Sterilisation der expansiven Liquiditätswirkungen hin, die sich im Falle von Schwächetendenzen anderer EWS-Währungen und/ oder Stärketendenzen der D-Mark aus den obligatorischen Devisenmarktinterventionen (Ankauf der Schwachwährungen an den unteren Interventionspunkten) ergaben. Der Bundesbank war so eine konsequente Beibehaltung ihrer Stabilitätspolitik möglich. Die Schwachwährungsnotenbanken hingegen mußten auf Kompensation der aus ihren Interventionen resultierenden (Verkauf der Starkwährung) kontraktiven Liquiditätswirkungen verzichten, wollten sie keine Abwertung riskieren, was zum einen über Preisauftriebstendenzen das Stabilitätsgefälle gegenüber Deutschland verstärkt hätte, zum verlust empfunden worden wäre. Insofern blieb diesen Ländern häufig keine andere Wahl, als sich der Politik der Bundesbank zu fügen und die D-Mark in die Rolle einer Ankerwährung zu heben. Letztlich ist an dieser Konstellation der mit dem EWS unternommene Versuch gescheitert, durch anpassungsfähige, aber dank Koordination der Wirtschaftspolitik wenig anpassungsbedürftige Wechselkurse die Währungssouveränität der Nationen zu bewahren. Stattdessen wählten europäische Kernländer im Rahmen der - Europäischen Währungsunion eine einheitliche Währung unter der Ägide der unabhängigen Europäischen Zentralbank, der die vollständig entnationalisierte „Geldpolitik der Gemeinschaft" anvertraut ist.
, Leitwährung. Z. B. der US-Dollar beim Gold-Devisen-Standard des Bretton-Woods-Systems.
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